Lautern-Fahne hat geschrieben:Die Frage ist: Was soll die Stoßrichtung einer AOMV sein? ....
Zeige mal den Passus in dem geregelt wird, wer sich zur Wahl stellen darf. Mir fiele nichts außer Mindestalter und Vereinszugehörigkeit ein. Wilhelm attackiert die ARs auf persönlicher Ebene. Merk und Kessler unterstellt er berufliche Unfähigkeit für diese Ämter und Weimer unterstellt er Befangenheit. Für mich stellen sich speziell zu Weimer 2 Fragen:Goldwasser hat geschrieben: (...)
Das ist meiner Meinung nach nichts was man so einfach unter den Teppich kehren darf. Unabhängig von der Person gegen die ich rein gar nichts habe, unsere Satzung regelt wer sich zur Wahl stellen darf und wer nicht. Für was werden denn die Bewerber vorab geprüft?
Zum Thema compliance wollte ich eigentlich schon länger meine Meinung sagen, wann immer ich aber versuche diese in Worte zu fassen muss ich feststellen, dass ich noch immer sprachlos bin. Eine bodenlose Schande ist das einfach.
Artikel 13 Absatz 7 - benennt Wilhelm doch auch ganz klar. Ob man Weimars Arbeit in dem Rahmen so auslegen kann oder muss, weiß ich nicht. Aber bevor du hier so schwere Geschütze auffährst, solltest du dich zumindest elementar mit der Sachlage mal beschäftigen.Lautern-Fahne hat geschrieben:
Zeige mal den Passus in dem geregelt wird, wer sich zur Wahl stellen darf. Mir fiele nichts außer Mindestalter und Vereinszugehörigkeit ein. Wilhelm attackiert die ARs auf persönlicher Ebene. Merk und Kessler unterstellt er berufliche Unfähigkeit für diese Ämter und Weimer unterstellt er Befangenheit. Für mich stellen sich speziell zu Weimer 2 Fragen:
Das ist mir zu schwarzmalerisch. Es gibt immer Alternativen. Die Frage ist nur, ob die gut sind. Wenn bspw. Wilhelm wiedereintritt, mit einem Kompetenzteam aufstellt, komplett reingewählt wird und die Regionalen von der gesamten Presse mit Sch***e übergossen werden würden, könnten sie ihre Anteile auch einfach an Dubai weiterverkaufen. Wenn der Druck genug ist, gibt es schon Bewegung. Ist ja nicht so, dass Aktien nicht weiterverkaufbar wären. Man muss aber überlegen, ob es generell richtig ist Unternehmer/Firmen wie Latschenkiefer, Layenberger, Petersen oder auch den unrühmlichen Buchholz generell so zu behandeln.Miggeblädsch hat geschrieben:Lautern-Fahne hat geschrieben:Die Frage ist: Was soll die Stoßrichtung einer AOMV sein? ....
Und selbst, wenn wir 5 neue AR dort installieren würden, auch sie kämen nicht gegen die bestehenden, bereits geschaffenen Machtverhältnisse an.
The Cheese is eaten
Tut euch alle selbst den Gefallen und akzeptiert das. Wir hatten eine Chance zur Sanierung und haben sie nicht genutzt. Eine zweite Chance wird es nicht mehr geben.
Schön das du es grad so darstellst als hätte ich in irgendeiner art und weise bereits Partei ergriffen. Ich sage es gilt diesen Vorwurf ernstzunehmen und entsprechend nachzugehen, wo liegt da jetzt das Problem?Lautern-Fahne hat geschrieben:Zeige mal den Passus in dem geregelt wird, wer sich zur Wahl stellen darf. Mir fiele nichts außer Mindestalter und Vereinszugehörigkeit ein. Wilhelm attackiert die ARs auf persönlicher Ebene. Merk und Kessler unterstellt er berufliche Unfähigkeit für diese Ämter und Weimer unterstellt er Befangenheit. Für mich stellen sich speziell zu Weimer 2 Fragen:Goldwasser hat geschrieben: (...)
Das ist meiner Meinung nach nichts was man so einfach unter den Teppich kehren darf. Unabhängig von der Person gegen die ich rein gar nichts habe, unsere Satzung regelt wer sich zur Wahl stellen darf und wer nicht. Für was werden denn die Bewerber vorab geprüft?
Zum Thema compliance wollte ich eigentlich schon länger meine Meinung sagen, wann immer ich aber versuche diese in Worte zu fassen muss ich feststellen, dass ich noch immer sprachlos bin. Eine bodenlose Schande ist das einfach.
1) Wilhelm meinte, Weimer warb ihn an. Warum folgte er ihm? Im Frühjahr lobte er noch Weimers Engagement in der Suche von Investoren. Da störte ihn die Verbandelung in der Bankenbranche nicht. Nach der Logik dürfte Kinscher auch nicht als AR kandidieren- was schwachsinnig wäre.
2) Der AR ist nicht dafür verantwortlich, sich selbst eine Compliance Erklärung zu geben. Das hat das Organ durchzuführen, welches die Bewerber auswählt- in diesem Fall der Ehrenrat. Der Ehrenrat entscheidet, wer zugelassen wird. Bei meiner Ausbildung in der Bank unterschrieb ich auch direkt nach dem
Ausbildungsvertrag die Compliance Erklärung. Wenn Merk und co. schlau waren, unterschrieben sie den Wisch nach der JHV und gut ist.
Die Kritik, dass der Wisch nicht unterschrieben wurde, empfinde ich als übertrieben. Maximal für den Ehrenrat, in dem wenn ich mich nicht täusche ein ehemaliger Richter sitzt. Bei einer Compliance Erklärung verpflichtet man sich, gesetzeskonform zu handeln. Bei Nicht Unterzeichnung ermächtigt das aber niemanden zu Gesetzesbrüchen. Das ist ein Einseiter. "Riesige Schande" ist da aber stark übertrieben. Das muss der Ehrenrat in seinen Auswahlprozess hinzufügen und gut ist. Da die sich sicherlich ein polizeiliches Führungszeugnis geben lassen, ist das eine zusätzliche Formalie.
Grüß dich. Wilhelm sagte in einem der Interviews, dass er selbst ein Compliance Dokument aufgesetzt hat und das der anderen ARs zur Unterschrift vorlegte. Er hat also sein eigenes Schriftstück unterzeichnet. Mich würde auch interessieren, warum es da scheinbar nichts gibt. Oder ob das für ein Ehrenamt überhaupt notwendig ist.Goldwasser hat geschrieben: Schön das du es grad so darstellst als hätte ich in irgendeiner art und weise bereits Partei ergriffen. Ich sage es gilt diesen Vorwurf ernstzunehmen und entsprechend nachzugehen, wo liegt da jetzt das Problem?
Und zu compliance ist doch alles gesagt. Da es keine große Sache ist warum haben sie es dann nicht unterzeichnet? Und wenn es garnicht zur Unterschrift vorgelegt wurde wie konnte Wilhelm dann unterzeichnen?
Es stellen sich zwei Fragen:Lautern-Fahne hat geschrieben:Daher stellt sich für mich die Frage: Warum äußert Wilhelm diese Vorwürfe? Warum greift er über Monate hinweg ehemalige AR Kollegen auf persönlicher Ebene an und würdigt sie aufgrund der Berufswahl herab? Und warum tritt er einem Team bei, bei dem er Interessenskonflikte vermutet? Weimer war schließlich schon vorher bei der Bank.
Das ist alles was ich ausdrücken wollte.
War nicht auch die Vergabe des 2. Beiratssitzes Satzungswiedrig?Rheinteufel2222 hat geschrieben:Ohne dass jetzt detailliert juristisch geprüft zu haben, nehme ich an, dass man gar keine AOMV bräuchte, wenn man ernsthaft das Wahlergebnis kippen will. Wenn die Wahl von Weimer satzungswidrig war, könnte das vermutlich jedes Mitglied gerichtlich feststellen lassen und dann würde Remy automatisch nachrücken.
@"es ist halt so, machen wir das Beste daraus"
Lonly Devil hat geschrieben:die Vergabe des 2. Beiratssitzes
Lieber @Lonly Devil, ich bin vom Grundsatz her ja bei Dir, was das Verscherbeln von Beiratssitzen betrifft. Aber bist Du sicher, dass Deine Argumentationskette durchgängig formal schlüssig ist? Denn ich habe gerade keine Stelle der Satzung parat, welche die Vergabe von Beiratssitzen an Investoren regelt. Ohne zugegebenermaßen 100 prozentig sicher zu sein vermute ich recht stark, dass das in der Satzung der KGaA oder der Management GmbH geregelt sein dürfte. Die zu ändern bedürfte vermutlich der Zustimmung des e.V., konkret vermutlich des Vorstandes, nicht aber der Zustimmung der Mitglieder und es dürfte in der Satzung des e.V. auch nicht geregelt sein, dass dies durch die Mitglieder abzusegnen sei. Das ist eine Menge formaler Kram, den ich selbst nicht genau durchblicke und rein emotional gebe ich Dir vollkommen Recht, dass solche grundlegenden Dinge der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden sollten. Aber haben wir Mitglieder wirklich formal einen Anspruch darauf? Ich denke, viel besser wird das beispielsweise Martin Sester oder aber auch @Ken erläutern können...Lonly Devil hat geschrieben:War nicht auch die Vergabe des 2. Beiratssitzes Satzungswiedrig?
Dazu wäre die Zahlung von EIGENKAPITAL und der ERWERB VON ANTEILEN, mit Eigenkapital in entsprechender Höhe, notwendig gewesen.
Der Beiratssitz wurde jedoch für ein Darlehen in verhälnismäßig kleiner Summe vergeben.
Hierzu hätte es aber eine SATZUNGSÄNDERUNG DURCH DIE MITGLIEDER gebraucht, die es nicht gibt.
Das sollte doch schon ein Satzungsbruch sein.![]()
Auch in den folgenden Absätzen kann ich leider (wirklich leider) nicht erkennen, wo wir Mitglieder um Zustimmen hätten befragt werden müssen. Hier ist ggf. nur eine Begründung für manche Dinge notwendig. Wie gut oder schlecht die Gründe sein müssen? Steht da nicht. Geschweige denn Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.ART. 2 - ZWECK UND AUFGABEN DES VEREINS
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(6) Der Verein kann die Lizenzspieler-, U23-, A- (U19, U18) und B- (U17, U16) Junioren-Mannschaften der Fußball-Abtei-lung in eine Tochtergesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft ausgliedern. Die Ausgliederung setzt einen vorherigen Mitgliederbeschluss mit einer ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen voraus.
(7) Der Verein muss an jeder Tochtergesellschaft mehrheitlich beteiligt sein, d.h. in der Haupt- oder Gesellschafter-versammlung über 50 Prozent der Stimmanteile zuzüglich mindestens eines weiteren Stimmanteils sowie über die Mehrheit im Kontrollorgan verfügen.
(8) Alle gewerblichen Schutzrechte im Zusammenhang mit dem Namen und dem Logo des 1. FC Kaiserslautern e.V. ver-bleiben dem Verein. Der Verein kann seinen Tochtergesellschaften Lizenzen zur Nutzung der gewerblichen Schutz-rechte erteilen.
(9) Jede beabsichtigte rechtsgeschäftliche Verfügung, insbesondere eine Veräußerung oder Verpfändung oder sonstige Belastung der vom Verein gehaltenen Stimmrechtsanteile an Tochtergesellschaften des Vereins ist bei der Mitglie-derversammlung zu begründen. Bei jeder beabsichtigten Veräußerung von Stimmrechtsanteilen von Tochtergesell-schaften des Vereins, die sich nicht im Besitz des Vereins befinden, ist dem Verein ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Der Verzicht auf das Vorkaufsrecht ist bei der nächsten Mitgliederversammlung zu begründen.
Lonly Devil hat geschrieben:... ...
Könnte man die Entlastung des AR eigentlich rückgängig machen, wenn relevante Informationen zurückgehalten wurden?
Für mich als nichtjuristen, käme das mit "unter Vorspielung falscher Tatsachen" gleich.![]()
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Bei dem Abschnitt musste ich doch nochmal an meine Frage denken.EX-Aufsichtsrat Bernhard Koblischeck:
In einem Umfeld, in dem den Mitgliedern vor der Jahreshauptversammlung bekannte und relevante Sachverhalte vorenthalten werden, obwohl sie möglicherweise Einfluss auf die Wahl und die Entlastung der zur Wiederwahl angetretenen Organe hätten haben können und in Gremien, denen jegliche Kraft fehlt, einen ordentlich getroffenen Beschluss zur Umsetzung zu bringen, kann ich nicht als Organ Kontrolle und Aufsicht führen.