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9-Punkte-Plan entlarvt den DFB: Umlegung von Verbandsstrafen klar rechtswidrig (Rot-Schwarze Hilfe)

Diskussionen zu fanpolitischen Themen, wie z.B. von ProFans oder dem B.A.F.F.
Thomas
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Beitrag von Thomas »

Man konnte es sich zwar fast schon denken, aber dennoch ist der nachfolgende Bericht der Rot-Schwarzen Hilfe Nürnberg ganz interessant: Die Umlegung der oft willkürlichen und an der Ligazugehörigkeit orientierten DFB-Geldstrafen (ein Drittligist bezahlt bspw. für den selben Vorfall deutlich weniger als ein Erstligist) von Vereinen auf die Fans ist rechtswidrig.
Rot-Schwarze Hilfe hat geschrieben:9-Punkte-Plan entlarvt den DFB: Umlegung von Verbandsstrafen klar rechtswidrig

(...) In dem Plan wird nämlich erstmalig und offiziell schriftlich festgehalten, dass der DFB ausdrücklich fordert, Verbandsstrafen auf Störer umzulegen.

Damit ist das herkömmliche Argument für die Verhängung utopischer Geldbeträge gegenüber den Vereinen im Falle von Sicherheitsstörungen als blankes Feigenblatt entlarvt. Bisher wurden die Strafen nämlich damit begründet, dass den Vereinen weh getan werden müsse, damit diese Sicherheitslücken sofort schließen. Mag sein, dass einem Bundesligaverein eine Geldstrafe in sechsstelliger Höhe auch tatsächlich weh tut. Eine Umlegung dieser Strafe auf den Bierbecherwerfer oder den Fackelzündler allerdings zerstört dessen Existenz. War bisher schon zweifelhaft, ob diese Umlegung rechtlich haltbar ist, da ja Sinn und Zweck der Verbandsstrafe unterlaufen würde, wenn sich der Verein quasi „schadlos“ halten könnte, dann ist nun durch den 9-Punkte-Plan endgültig klargestellt, dass die Umlegung unzulässig ist.

Der DFB fordert die Vereine direkt zur Umlegung auf und gibt damit offen zu, dass es sich bei den in den Verbandsstatuten festgelegten Strafen sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach um einen rechtlich nicht erlaubten Vertrag zu Lasten Dritter handelt. Es versteht sich von selbst, dass DFB und Vereine keine Regelungen treffen können, wie sie sich auf Kosten Dritter in absurder, selbsterfundener Höhe die Taschen füllen können. (...)

Quelle und kompletter Text: http://www.rot-schwarze-hilfe.de/index. ... chtswidrig
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)
Rheinteufel2222
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Beitrag von Rheinteufel2222 »

Rein juristisch gesehen verstehe ich das Argument der Nürnberger nicht. Da scheint mir viel Wunschdenken mit dabei zu sein. Der DFB ist berechtigt, Verbandsstrafen gegen Verein zu verhängen, wenn diese nicht wirksam für die "Sicherheit" im Stadion sorgen. Das ist vertraglich klar geregelt. Ist das der Strafe zugrundeliegende Ereignis durch einen oder mehrere Zuschauer ausgelöst worden (die damit in der Regel ja zumindest gegen die Hausordnung des Vereins verstoßen und/oder gleichzeitig einen OWi- oder StGB-Strafbestand verwirklichen) dann hat der Verein seinerseits einen Regressanspruch nach mindestens § 823 BGB. Wo soll da jetzt seitens des DFB etwas rechtswidrig sein?
- Frosch Walter -
seth
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Registriert: 16.02.2008, 15:49

Beitrag von seth »

Aber die Verbandsstrafe würde ihren Zweck nicht mehr erfüllen, da ein Verein, so er es denn immer schafft, die Schuldigen zu finden, nie eine Strafe bezahlen müsste. Ergo auch kein Anreiz, die Sicherheit zu verbessern (ums mal extrem zu formulieren).
Zumal die Höhe der Strafe ja recht willkürlich ist, abgesehen davon, dass sie wehtun soll.
Phil
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Beitrag von Phil »

Zum Beispiel ist es ja auch so, dass für das ein und selbe Vergehen ein Verein aus der Regionalliga nur ein Bruchteil an Geldstrafe bekommt, wie ein Bundesligist. Obwohl der Verstoß hier der gleiche ist.

Auch ist es so, dass z.B. bei 50 abgebrannten Bengalos jeder nur zu 1/50 für den Schaden haftet. Bei ner Strafe von 10000 Euro wären 200 Euro.

Letztendlich würde ich mir mal wünschen, dass ein Verein die Eier in der Hose hat und gegen dieses Strafensystem vor die ordentliche Gerichte zieht. Durch die Regressmöglichkeiten wird den Vereinen jedoch der Anreiz hierzu genommen...
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