Leider konnte ich die Nachrichtenmeldung, insbesondere die Aussagen von Stefan Kuntz nicht persönlich hören, in der Pressemitteilung liest sich das - wohl bedingt durch die Kürzungen- etwas wirr.
Bevor hier die Spekulationen ins Kraut schießen, erst mal noch ein paar Fakts:
Das Faltblatt, das die SWR-Redaktion angibt ist der Werbeflyer der Betzeanleihe. Der bezieht sich auf den Emissionsprospekt.
Dort heißt es:
2.3.4 Sonderkündigungsrecht des Emittenten
Der Emittent ist berechtigt, die Schuldverschreibungen gemäß § 2 Abs. 3 der Anlei-
hebedingungen vorzeitig zum 31. Juli 2015 zu kündigen und die Rückgabe der Schuld-
verschreibungen gegen Zahlung von 104% des Nennbetrages zuzüglich bis zum 31.
Juli 2015 (einschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, (1) falls es dem Emitten-
ten nicht bis zum 31. Dezember 2014 gelungen ist, eine verbindliche Vereinbarung mit
der Fritz-Walter-Stadion Kaiserslautern GmbH über den Rückerwerb des Eigentums
oder den Erwerb grundstücksgleicher Rechte, insbesondere von Erbbaurechten, am
Nachwuchsleistungszentrum „Sportpark Rote Teufel“, in Werner-Liebrich-Straße 1,
67678 Mehlingen („NLZ“) zu treffen oder (2) falls dem Emittent keine Baugenehmigung
zur Durchführung der geplanten Baumaßnahmen auf dem Gelände des NLZ erteilt wird
oder (3) falls auf dem Gelände des NLZ unkalkulierbare Risiken durch Altlasten o.ä.
festgestellt werden.
Dies bedeutet Falls bis Ende des Jahres keine verbindliche Regelung gefunden ist, dann
kann bis zum 31.7 des nächsten Jahres die Anleihe vorzeitig vom FCK gekündigt werden und das Geld ist nebst Zinsen zurückzuzahlen.
Stefan sagt dazu:
...hält es FCK-Chef Stefan Kuntz für möglich, die Anleihe aufzulösen und den Fans das Geld zurückzugeben: "Bevor der Verein [...] Konkurs geht, glaube ich, müsste man dann aus Haftungsgründen dann sagen, wir müssen alles ausschöpfen, dass der Verein nicht in Konkurs geht."
Was ist diesem Fall das Stichwort Konkurs soll, ist mir nicht ganz klar, das liegt aber wohl auch an der Verkürzung im Pressetext.
Die Anleihe ist nicht abgesichert und im Insolvenzfall geht sie mit in die Forderungen ein.
Es könnte allerdings ein Risiko bestehen für den Vorstand, wenn er die Anleihe trotz Vorliegen von Gründen nach 2.3.4 nicht zurückgibt und der Verein insolvent wird. Da wird es sicher welche geben, die gegen den Vorstand klagen. Aber das müsste ein entsprechender Jurist bewerten, ich halte das persönlich für aussichtslos.
2.2.15 Insolvenz; keine Einlagensicherung
Weder besteht derzeit der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit oder derjenige der
Überschuldung, noch drohen diese. Der Emittent könnte jedoch während der Laufzeit
der Schuldverschreibungen durch anhaltend ausbleibenden Erfolg dazu gezwungen
sein, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zu beantragen. So-
weit im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Emit-
tenten Schuldverschreibungen noch nicht vollständig zurückgezahlt sind, ist von den
Anleihegläubigern das allgemeine Insolvenzrisiko zu tragen. Zudem besteht für die
Schuldverschreibungen keine gesetzliche oder freiwillige Einlagensicherung (wie z.B.
durch einen Einlagensicherungsfonds der Banken). Im Falle einer Insolvenz des Emit-
tenten besteht somit keine Gewähr dafür, dass die Anleger ihr eingesetztes Kapital
ganz oder teilweise zurückerhalten. Im Extremfall könnte den Anleihegläubigern daher
ein Totalverlust des von ihnen eingesetzten Kapitals drohen.
Der 1. FC Kaiserslautern hat in einem Faltblatt damit geworben, dass er die 6 Millionen Euro von den Fans für das Sportzentrum Fröhnerhof ausgeben will. Nach SWR-Recherchen kann der FCK das Geld aber auch für andere Zwecke ausgeben. In dem Vertrag zur Anleihe ist das ausdrücklich so vorgesehen.
Der Anleihezweck steht nicht in den Anleihebedingungen, wird aber im Wertpapierprospekt beschrieben.
3.2 Verwendung des Emissionserlöses
Der Emittent beabsichtigt den Emissionserlös wie folgt zu verwenden:
Zunächst sind ca. 5% des Brutto-Emissionserlöses und damit ca. EUR 300.000,00 für die
voraussichtlichen Emissionskosten einzuplanen.
[...]
Der Emittent beabsichtigt, den Netto-Emissionserlös aus der Ausgabe der Schuldverschrei-
bungen zunächst vollständig für den Erwerb, den Um- und Ausbau sowie die Weiterent-
wicklung und die Verbesserung des Betriebs und der Ausstattung des Nachwuchsleis-
tungszentrums „Sportpark Rote Teufel“ des Emittenten in der Werner-Liebrich-Straße 1,
67678 Mehlingen, zu verwenden. Der beabsichtigte Rückerwerb des Nachwuchsleistungs-
zentrums von der Fritz-Walter-Stadion Kaiserslautern GmbH und die damit verbundene
Schaffung von Eigentum oder der Erwerb von grundstücksgleichen Rechten, insbesondere
Erbbaurechten, sollen dabei zu einer Entlastung im Hinblick auf die laufenden Nutzungs-
kosten des Emittenten führen bzw. die Grundlage für eine zukünftige Kreditaufnahme schaf-
fen.
Sofern der aus der Ausgabe der Schuldverschreibungen resultierende Netto-
Emissionserlös die beabsichtigten Investitionen in das Nachwuchsleistungszentrum „Sport-
park Rote Teufel“ übersteigt, werden die verbleibenden Mittel zur Finanzierung von bauli-
chen und technischen Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen sowie zu energetischen
Sanierungsmaßnahmen im und um das Fritz-Walter-Stadion, Fritz-Walter-Straße 1, 67663
Kaiserslautern, verwendet werden. Diese Erweiterungs-, Erneuerungs- und Sanierungs-
maßnahmen sollen allein durch diejenigen Teile des Netto-Emissionserlöses finanziert wer-
den, die für eine Investition in das Nachwuchsleistungszentrum nicht benötigt werden. Eine zusätzliche Aufnahme von Krediten und/oder sonstige Verwendung zusätzlicher Geldmittel
hinsichtlich der benannten Erweiterungs-, Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen ist
nicht beabsichtigt.
Das sind alles KANN-Bestimmungen und der FCK hat ja schon im letzten Jahr, wie Fritz Grünewalt das so schön auf der JHV die Anleihegelder im Rahmen seines Cash-Managementsystems bereits als Liquiditätsreserve genutzt.
Meine persönliche Meinung:
Dem FCK wird nun klar, in welcher Zwickmühle sie sitzen. Die Prüfung auf EU-Konformität des Kaufvertrages Fröhnerhof dauert wohl länger, als es letzte Woche noch eingeschätzt wurde. Ebenso wird auch der neue Mietvertrag mit der Pachtreduktion erst mal nicht wirksam sein, mit ebenfalls, zumindest zeitlicher Verzögerung. Die Risiken aus den Mietreduktionen der Vergangenheit sind ebenfalls zu bewerten.
Da man mit der Ausgabe der Anleihe den gesetzlichen Transparenz- und Offenlegungspflichten unterliegt, muss man, will Stefan & Co nicht persönlich angreifbar sein und rechtzeitig auf Risiken hinweisen.
Ich hoffe allerdings, dass der FCK es nicht bei dieser SWR Meldung belässt, sondern eine eigene, detaillierte Mitteilung herausgibt, die das verkürzte Statement konkretisiert.
Quellen:
SWR Presseportal
http://www.presseportal.de/pm/7169/2703 ... n-swr4-zur
Wertpapierprospekt
http://www.anleihen-finder.de/wp-conten ... ospekt.pdf
Anleihebedingungen zur Betze-Anleihe 2013/2019
https://www.betze-anleihe.de/pdf/Anleihebedingungen.pdf