Fouls beim Fußball können von nun an auch zivilrechtliche Folgen haben. Das Oberlandesgericht Hamm gab damit einem ehemaligen Amateurkicker recht, der nach einem schweren Foulspiel seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Hamburg - Der Fußballplatz ist kein rechtsfreier Raum: Zukünftig können Fußballer für rüde Foulspiele mit Verletzungsfolgen zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte ein früheres Urteil des Dortmunder Landgerichts.
Im konkreten Fall ging es um ein Punktspiel der Dortmunder Kreisliga A3 vom 18. April 2010. Damals erlitt ein Spieler nach einem groben Foulspiel eine schwere Knieverletzung und konnte daraufhin seinen Maler-Beruf nicht mehr ausüben. Der gefoulte Spieler zog daraufhin vor Gericht und forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld von seinem Gegenspieler.