Mac41 hat geschrieben:... nach der AOMV sollte es ja eigentlich keine offene Fragen mehr geben!

Eine hätte ich da noch: Wie ist das jetzt nochmal mit dem § 193 BGB? Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es echt lustig.
Das Kommunikationsverhalten unseres Vereins ist mir in vielen Dingen mittlerweile sehr unverständlich. Da werden zum einen vor und nach einer aoMV Stellungnahmen des Aufsichtsrats herausgegeben, über die man nur den Kopf schütteln kann. Zum anderen wird kaum ein Wort über die Schmähungen der Mainzer verloren "weil man ihnen kein Forum bieten möchte".
Auf die Idee, dass sich hunderte, wenn nicht tausende den Kopf zerbrechen, warum man dies einfach so stehen lässt und nicht handelt kommt da oben wohl keiner?
Und wenn man dann den Antrag stellt, dass der Verein sich bitte dazu äußern soll, wird dieser abgelehnt, weil er angeblich verspätet eingegangen sein soll (ja ja, die Auslegungsmöglichkeiten des § 193 BGB scheinen unbegrenzt, zumindest auf dem Betzenberg).
Mich macht das alles nur noch traurig...
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot/weiß. Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion.