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Jahreshauptversammlung des FCK am 30. November 2012 (Der Betze brennt)

Neuigkeiten und Pressemeldungen zum 1. FC Kaiserslautern.
wkv
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Beitrag von wkv »

Wobei ich, das möchte ich anmerken, zur Thematik der Mitgliederabteilung mich nicht äussere....

Nur zum Prozedere.

Für mich wird hier getrickst. Und ich möchte nicht, dass mein Verein, meine Vereinsführung nach den Erfahrungen der letzen 15 Jahre trickst.


Ich werde hier sofort misstrauisch. Das sollte unsere Vereinsführung nicht notwendig haben.
rees
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Beitrag von rees »

wkv hat geschrieben: Dr.Rombach auf die Frage, ob man keinen besseren Termin habe finden können:

"Leider nicht. Wir sind....... Wir haben auch den 14.DEZEMBER geprüft. Aber einerseits.....und darüber hinaus hätten wir dann bei einer Versammlung, die über 24 Uhr hinaus geht, das Problem, nicht mehr im im von der Satzung vorgegebenen Zeitraum zu liegen. Die Satzung besagt, dass die ordentliche Jahreshauptversammlung jährlich in der Zeit zwischen dem 15.September und dem 15.Dezember eines jeden Jahres stattfinden muss".....

Wer ihn findet, darf auch die dazugehörige Frage stellen...... :D

Ich warte auf den Gedönser.....

Nur zum besseren Verständnis, hier ist der Passus der Satzung

"Art.10:
(1) Die Jahreshauptversammlung (= ordentliche Mitgliederversammlung) findet jährlich in der Zeit zwischen dem 15.10. und 15.12. eines jeden Jahres statt."
Nur eine kurze Zwischenfrage. Der 14 Dezember geht nicht, weil es zw. dem 15.10. und 15.12. liegen muss? Dann ist doch die Aussage korrekt, dass der 14.12. nicht geht, wenn man 24 Uhr berücksichtigt. Übrigens steht im Magazin der Oktober, nicht wie bei dir zitiert der September.
Peter Gedöns
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Beitrag von Peter Gedöns »

rees hat geschrieben: Nur eine kurze Zwischenfrage. Der 14 Dezember geht nicht, weil es zw. dem 15.10. und 15.12. liegen muss? Dann ist doch die Aussage korrekt, dass der 14.12. nicht geht, wenn man 24 Uhr berücksichtigt. Übrigens steht im Magazin der Oktober, nicht wie bei dir zitiert der September.
Ich denke mal, dass er darauf hinaus will, dass man das "15. Dezember" durchaus so interpretieren könnte, dass eben auch der 15. Dezember als Datum der Jahreshauptversammlung satzungsgemäß wäre. Und dann wäre der Termin 14. Dezember kein Problem. Aber die Satzung wird ja gerne mal frei interpretiert...
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wkv
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Beitrag von wkv »

Die Angabe einer Frist includiert das letzte Datum, so "mein" Anwalt in der Familie.

Also, vom 15.September bis 15.Dezember EINSCHLIESSLICH wäre möglich gewesen.

So seine Aussage.

@rees: Du hast natürlich Recht mit September/Oktober. Ich hab das von "Hand" eingetippt....Fehler von mir. In dem zitierten Satzungsartikel steht ja das korrekte Datum.
rees
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Beitrag von rees »

Wenn ich jetzt aber sage zwischen 3 und 5, liegt 4 und nicht auch noch 5. Kann natürlich bei Datumsangaben anders sein.
wkv
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Beitrag von wkv »

Andy, Fristsetzungen im BGB, als Beispiel, beinhalten immer das genannte Datum, ansonsten müsste es heißen VOR dem 15.Dezember. Und nicht "im Zeitraum zwischen". Dein mathematisches Beispiel ist natürlich korrekt, aber findet hier wohl keine Anwendung....

Also, wenn es heißt 15.10-15.12., so sind beide Termine schon oder noch innerhalb der Frist.

Wenn du deine Steuererklärung bis zum 1.5. abgeben musst, bedeutet es ja nicht dass du am 1.5. zu spät bist, sondern eben am letzten Fristtermin einreichst.
Zuletzt geändert von wkv am 01.11.2012, 13:22, insgesamt 1-mal geändert.
rees
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Beitrag von rees »

Ok, das ist natürlich logisch. Von daher ein echter Fauxpas des Herrn Rombach.
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Beitrag von LDH »

wkv hat geschrieben:Wenn ich nach München gefahren wäre, ich hätte anderes zu tun als bei dbb zu posten.... :prost:


Ich hab das Mitgliedermagazin gelesen. Ich möchte mit euch das beliebte Spiel FINDE DEN FEHLER spielen.....

Dr.Rombach auf die Frage, ob man keinen besseren Termin habe finden können:

"Leider nicht. Wir sind....... Wir haben auch den 14.DEZEMBER geprüft. Aber einerseits.....und darüber hinaus hätten wir dann bei einer Versammlung, die über 24 Uhr hinaus geht, das Problem, nicht mehr im im von der Satzung vorgegebenen Zeitraum zu liegen. Die Satzung besagt, dass die ordentliche Jahreshauptversammlung jährlich in der Zeit zwischen dem 15.September und dem 15.Dezember eines jeden Jahres stattfinden muss".....

Wer ihn findet, darf auch die dazugehörige Frage stellen...... :D

Ich warte auf den Gedönser.....

Nur zum besseren Verständnis, hier ist der Passus der Satzung

"Art.10:
(1) Die Jahreshauptversammlung (= ordentliche Mitgliederversammlung) findet jährlich in der Zeit zwischen dem 15.10. und 15.12. eines jeden Jahres statt."



Wohlgemerkt, wir haben ja einen satzungsmäßig super-sattelfesten Juristen im Ehrenrat.... :teufel2:
Ein Jurist ist ja dazu da um die Gesetze so auszulegen wie er sie gerade braucht. Und das kann die angesprochene Person ja hervorragend...
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Beitrag von Lonly Devil »

LDH hat geschrieben:[quote="wkv"
.............
......................................
Dr.Rombach auf die Frage, ob man keinen besseren Termin habe finden können:

"Leider nicht. Wir sind....... Wir haben auch den 14.DEZEMBER geprüft. Aber einerseits.....und darüber hinaus hätten wir dann bei einer Versammlung, die über 24 Uhr hinaus geht, das Problem, nicht mehr im im von der Satzung vorgegebenen Zeitraum zu liegen. Die Satzung besagt, dass die ordentliche Jahreshauptversammlung jährlich in der Zeit zwischen dem 15.September und dem 15.Dezember eines jeden Jahres stattfinden muss".....
Ein Jurist ist ja dazu da um die Gesetze so auszulegen wie er sie gerade braucht. Und das kann die angesprochene Person ja hervorragend...[/quote]
------------------------------------------------------------------------------------------------------

Also wenn ich den Teil richtig verstanden habe, muss die JHV zwischen dem 15. 9. und 15. 12. stattfinden.
Nach meiner Ansicht also im Zeitraum vom 16. 9. ( 1. TAG ) bis 14. 12 ( letzter Tag ), und muss dann bis 24 Uhr beendet sein - dann wäre ja schon der 15. 9.
Wenn dann noch damit zu rechnen ist dass es später als 24 Uhr wird wäre dann der 13. 12. ( bis nach 24 Uhr = 14. 12. ) als letzter Termin anzusehen.
https://www.youtube.com/watch?v=48grx-7 ... H-y_g9MkxO
Zitat: "Willst Du Unkraut dauerhaft vermeiden, musst Du die Wurzel ausreißen."
Gott mag gewisse Machenschaften eventuell vergeben, ICH NICHT!
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Beitrag von Der alter FCKler »

Lonly Devil hat geschrieben: Wenn dann noch damit zu rechnen ist dass es später als 24 Uhr wird wäre dann der 13. 12. ( bis nach 24 Uhr = 14. 12. ) als letzter Termin anzusehen.
Du hast ungeahnte Fähigkeiten, es bis in die Spitze unseres Vereinsgremiums zu schaffen und wir beide wären gerade zu genial bis nahezu unschlagbar:

Wir zählen alle Neinstimmen/Ablehnungen unliebsamer Anträge und warten mit den Ja-Stimmen bis nach 24 Uhr: "Leider können wir die Ja-Stimmen nicht mehr berücksichtigen, da wir bereits 24 Uhr haben. Damit ist der Antrag/sind die Anträge einstimmig abgelehnt!"

Dies wäre meiner ganz persönlichen Meinung nach nicht ganz so "hohnebiejend" und mitgliederverachtend wie das was im Mai abgelaufen ist.
Ich habe im Museum bisher keine Megaphonanlage der Walter-Elf gesehen, ebenso keine von unseren Meisterschaften/Pokalsiegen 1951-1953-1990-1991-1996-1998!
wkv
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Beitrag von wkv »

Ich hab mit meinem Freund telefoniert, der Rechtsanwalt.

Die Frist, zu der die Sitzung STATTFINDEN MUSS, ENDET laut Satzung am 15.12.2012,23:50:59 Uhr.

Es steht NIRGENDS in der Satzung, dass sie bis dahin BEENDET sein muss.

Es muss fristgerecht eingeladen werden, 4 Wochen vorher, und sie muss innerhalb dieser Frist STATTFINDEN.

Von BEENDET steht da nix, und dies wäre seiner Meinung nach auch nicht haltbar.

Und ich hab ein plakatives Beispiel für eine Fristsetzung:

Die Unterlagen eines Spielertransfers müssen zum 31.8. eines Jahres beim DFB eingehen. Spätestens 23:59:59 Uhr per Fax....nicht am 30.8. ....das Transferfenster schließt mit Ablauf des 31.8. Ich hoffe, das Datum hab ich richtig in Erinnerung.

Fragt in Köln nach....... :teufel2:


Die Frist ENDET in unserem Fall am 15.Dezember, 23:59:59 Uhr.
Lonly Devil
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Beitrag von Lonly Devil »

Der alter FCKler hat geschrieben:
Lonly Devil hat geschrieben: Wenn dann noch damit zu rechnen ist dass es später als 24 Uhr wird wäre dann der 13. 12. ( bis nach 24 Uhr = 14. 12. ) als letzter Termin anzusehen.
...............
...............................
Wir zählen alle Neinstimmen/Ablehnungen unliebsamer Anträge und warten mit den Ja-Stimmen bis nach 24 Uhr: "Leider können wir die Ja-Stimmen nicht mehr berücksichtigen, da wir bereits 24 Uhr haben. Damit ist der Antrag/sind die Anträge einstimmig abgelehnt!"
..............................
In diesem Fall wäre jede Abstimmung die nach 24 Uhr stattfindet nicht Satzungskonform und anfechtbar, eventuell sogar alle Beschlüsse der JHV. Da diese nicht fristgerecht abgehalten wurde.

@wkv
Dein Beispiel mit dem Transferfenster ist soweit verständlich.
Nur soll da der Vollzug ( beendet ) des Transfers gemeldet sein und nicht die Absicht ( es ist noch in Arbeit ).

Das kleine Wörtchen stattfinden kann man durchaus als Wortklauberei ansehen.
Es kann je nach Auslegung;
den Beginn, mit offenem Ende
oder die ganze Veranstaltung beinhalten.



P.S.
Nein, ich bin kein "Rechtsverdreher".
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JaZumMuseum
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Beitrag von JaZumMuseum »

Die JHV muss bis zum 15.12. stattfinden. In der Satzung ist nicht geregelt, bis wann sie beendet sein muss oder was passiert, wenn sie vertagt werden muss.
Darüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Man hätte dies klären können (ist eine Satzung missverständlich, kann man das vor Gericht klären).
Da es aber nicht geklärt wurde und man Angst hat, dass bei einer Vertagung jemand kommt und den zweiten Termin (wenn dieser nach dem 15.12. wäre) anficht, geht man "auf Nummer sicher" und macht es vorher. Wenn der Termin am 30.11. vertagt werden müsste, könnte man die Fortsetzung innerhalb der Frist 15.12. terminieren.
Aber wie gesagt, dass ist in der Satzung (wie so vieles) nicht geregelt und hätte daher auch anders gelöst werden können.
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot/weiß. Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion.
LDH
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Beitrag von LDH »

Also ich muss grundsätzlich mal loswerden, dass ich es besorgniserregend finde, welche Dinge da einfach mal so durchgezogen werden. Jeder FCK Fan und vor allem jedes Mitglied sollte bei so etwas hellhörig werden. In der jüngsten Vergangenheit gab es ausreichend Beispiele, in denen über die Köpfe der Mitglieder hinaus entschieden wurde. Was dabei rausgekommen ist, ist schmerzlich bekannt.
Die ganze AOMV war schon zu viel Gift. Was da jetzt wieder durchgezogen wird, treibt erneut einen Keil zwischen Vereinsführung und einem (nicht kleinen) Teil der Mitglieder.
wkv
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Beitrag von wkv »

Danke. Der letzte Satz trifft es. Und ich hab meine 50 Zeilen nicht voll..... :nachdenklich:
hgmanz
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Beitrag von hgmanz »

50 Zeilen ? Bisher waren es 50 Zeichen.
Verlangt man von Dir 50 Zeilen?

Schon mal darüber nachgedacht, gemäss Art. 11 eine AMV
Einberufen zu lassen ?

Art. 11 - Außerordentliche Mitgliederversammlung

(1) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist unverzüglich unter Wahrung der Vorschriften von Art. 9 Abs. 5 einzuberufen:

auf Beschluss entweder des Vorstandes oder des Vereinsrates oder des Aufsichtsrates, wobei die zu behandelnde Tagesordnung anzugeben ist;
auf schriftlichen Antrag von mindestens 400 ordentlichen Mitgliedern, der die zu behandelnde Tagesordnung angeben muss und an den Vorstand zu richten ist; sinkt die Zahl der ordentlichen Mitglieder unter 2000, so genügen 5 % der Mitglieder zur Antragsberechtigung.
wkv
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Beitrag von wkv »

Auto Korrektur... Sorry.

Die AOMV.... wieso?....
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Beitrag von Hans-Peter Brehme »

wkv hat geschrieben:Vielleicht ist eine gewisse Resignation eingetreten...
Nicht nur vielleicht, mein lieber WKV, sondern ganz sicherlich! Resignation, Ohnmacht , Hilflosigkeit. Was willst du als einfaches Vereinsmitglied noch machen/bewirken wollen, wenn ganz offensichtlich die beiden Vorstände und die Mehrheit der Aufsichtsräte gemeinsame Sache machen, gemeinsam paktieren und taktieren? Was willst du machen, wenn sich sogar der Ehrenratsvorsitzende auf schändlichste und infamste Weise instrumentalisieren lässt? Was willst du da noch machen?
wkv hat geschrieben:.. hätte nicht gedacht, dass nach der Farce einer Versammlung vom Mai mit all seinen schlichtweg skandalösen Satzungsverstößen und illegalen Abstimmungen weiterhin getrickst wird...
Tja, hätte ich ebenfalls nicht angenommen. Ja, ich hätte es sogar als Ding der Unmöglichkeit angesehen. Eben weil es sich ganz einfach von ganz allein verbieten sollte!
wkv hat geschrieben:... Es ist einfach nur noch enttäuschend...
In der Tat! Traurig. Schlimm. Erschütternd.
wkv hat geschrieben:... Transparenz, die man versprach?
Tja, wo ist sie bloß geblieben, die groß und plakativ verkündete Transparenz? Oder war's etwa doch bloß reine Taktiererei? Der Verdacht drängt sich unvermeidlicherweise auf...


Lieber Schlossberg, kann mich Deinen Ausführungen (vgl. http://www.der-betze-brennt.de/forum/vi ... 49#p721749) nur in vollem Umfang anschließen. Auch und insbesondere, was Deinen Schlusssatz anbelangt.
"Go to where the puck is going to be!" (Wayne Gretzky)
hgmanz
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Beitrag von hgmanz »

Wenn eine größere Anzahl von Mitgliedern von Vorstandseite absichtlich daran gehindert wird an der JHV teilzunehmen und ihre Interressen zu vertreten, so ist es durchaus legitim eine AOMV (400 Unterschriften) zu verlangen.
Peter Gedöns
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Beitrag von Peter Gedöns »

hgmanz hat geschrieben:...so ist es durchaus legitim eine AOMV (400 Unterschriften) zu verlangen.
Was dann passiert, konnte man ja in diesem Sommer sehen. Sorry, aber wer hier nicht resigniert, der hat meine Hochachtung. Ich für meinen Teil nehme das alles nicht mehr so wichtig, um mich selbst zu schützen. Sollen sie machen, was sie für richtig halten. Irgendwann gibt es die Quittung. Im positiven wie im negativen Sinne.
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fckklgl
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Beitrag von fckklgl »

Peter Gedöns hat geschrieben:
fckklgl hat geschrieben:Vielleicht zeigt das auch, dass hier ein Thema angesprochen ist, dass für eine Vielzahl von Mitgliedern offensichtlich kein Problem darstellt. Oder ???
Ja, das macht Sinn. Und bedenkt man dann noch, dass wohl der Großteil der Betroffenen seit heute morgen auf dem Weg nach München ist, dann... Ja dann, dann merkt man, dass du gar nicht mal so recht haben könntest.
Als ich bleibe bei meiner Aussage, der große Sturm ist ausgeblieben..... Auch die Auswärtsfahrer sind mittlerweile längst zurück.... die Zahl der Kritiker des Termins ist sehr überschaubar.... Vielleicht doch kein so großes Problem .....
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Beitrag von Peter Gedöns »

fckklgl hat geschrieben: Als ich bleibe bei meiner Aussage, der große Sturm ist ausgeblieben..... Auch die Auswärtsfahrer sind mittlerweile längst zurück.... die Zahl der Kritiker des Termins ist sehr überschaubar.... Vielleicht doch kein so großes Problem .....
Mag man als unbedarfter Außenseiter so sehen, stimmt. Wenn man die Diskussionen liest und hört, die anderswo geführt werden, hat man einen anderen Eindruck.

Darf sich jeder seine Welt malen, wie er möchte. Brauchst du noch einen Eimer rosa?
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Beitrag von hgmanz »

Peter Gedöns hat geschrieben:
hgmanz hat geschrieben:...so ist es durchaus legitim eine AOMV (400 Unterschriften) zu verlangen.
Was dann passiert, konnte man ja in diesem Sommer sehen. Sorry, aber wer hier nicht resigniert, der hat meine Hochachtung. Ich für meinen Teil nehme das alles nicht mehr so wichtig, um mich selbst zu schützen. Sollen sie machen, was sie für richtig halten. Irgendwann gibt es die Quittung. Im positiven wie im negativen Sinne.
Im Sommer wurde die AOMV von der "Obrigkeit" einberufen um das Volk (die Mitglieder) zu beruhigen.
Ich spreche von der Einberufung durch das beunruhigte (verarschte) Volk.

Ob es immer Sinn macht, den Kopf in den Sand zu stecken weiß ich nicht. Die Aufregung hier im DBB
über die Art und Weise der Terminfestlegung war schon ziemlich groß und mit der Terminwahl wird wohl auch auf die Abstimmung Einfluss genommen,
Man könnte "denen da oben" auch mal auf die Finger klopfen, nach dem Motto "wir sind das Volk (die Mitglieder)".
Einer alleine kann da gar nichts machen, es müssen schon 400 sein nach unserer Satzung.
Peter Gedöns
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Beitrag von Peter Gedöns »

hgmanz hat geschrieben: Ob es immer Sinn macht, den Kopf in den Sand zu stecken weiß ich nicht.
Den Kampf sollen andere führen, die sich da berufener fühlen. es gab mal ne Zeit (da war Bellinghausen Kapitän und Simpson machte zu Saisonende wichtige Tore), da hab ich mit den Leuten, die hinter die Kulissen blicken können, prinzipiell nicht mehr über den FCK geredet. Ich denke, das werde ich jetzt wieder so handhaben. All das ist nicht meins. Aber wenn ich sehe, wie hier mit dem wichtigsten Organ des Vereins umgegangen wird, dann muss ich mich nur noch wundern.
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Beitrag von Thomas »

Kurze Zwischeninfo: Die "Perspektive FCK" organisiert eine Busfahrt nach Hamburg, los geht es direkt nach der JHV, um eine Teilnahme an Mitgliederversammlung und Auswärtsspiel zu ermöglichen.

Weitere Infos in der DBB-Mitfahrzentrale: http://www.der-betze-brennt.de/forum/vi ... 13&t=15427
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)
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