Sport Bild: Kuntz hatte Sonderkündigungsrecht
In ihrer heutigen Ausgabe berichtet die Sport Bild von einem Sonderkündigungsrecht des scheidenden FCK-Vorstandsvorsitzenden Stefan Kuntz. Demnach hätte Kuntz den Verein verlassen können, sollte der Aufsichtsrat einen seiner Transfer-Vorschläge ablehnen. Allerdings hätte er in diesem Falle bis zum Vertragsende das Recht auf volle Auszahlung seines Grundgehalts (laut Sport Bild 600.000 EUR pro Jahr) gehabt.
Bisher habe Kuntz von dieser Klausel keinen Gebrauch machen müssen, da der Aufsichtsrat um den Vorsitzenden Dieter Rombach alle Vorschläge „durchgewinkt“ habe. Nach Rombachs Nicht-Entlastung im Dezember und der Übernahme von Nikolai Riesenkampff im Januar habe der Aufsichtsrat dem geplanten Wechsel von Innenverteidiger Emanuel Pogatetz allerdings einen Riegel vorgeschoben. Kuntz wollte danach von seiner Ausstiegsoption Gebrauch machen, einigte sich dann allerdings mit dem Kontrollgremium auf ein einvernehmliches Ende zum Saisonende ohne Weiterzahlung der Bezüge über den 30. Juni hinaus.
Mangelnder Spielraum für Schupp und ernsthafte Erkrankung 2012
Weiter berichtet die Sport Bild, dass Kuntz, in dessen Amtszeit 115 Neuzugänge und 111 Abgänge fallen, die Kompetenzen des 2014 eingestellten Sportdirektors Markus Schupp stark eingrenzte. Schupp hätte keine Informationen über den Saisonetat erhalten, hätte außerdem nur Spieler verpflichten und keine abgeben dürfen. Schupp wurde aus bisher unklaren Gründen im Herbst 2015 entlassen.
Stefan Kuntz selbst fiel 2012 für eine längere Zeit aus. Der Vorstandsvorsitzende litt an einer Lungenembolie, von der er inzwischen wieder geheilt ist. Öffentlich hatte er die Erkrankung bisher verschwiegen. „Gehören Krankheiten in die Öffentlichkeit?“, wird er in der Sport Bild zitiert. „Die wichtigsten Personen in meinem Leben waren informiert, entsprechend auch die Personen beim FCK.“
Quelle: Der Betze brennt
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Kaiserslauterns Ikone Stefan Kuntz macht zum Saisonende Schluss beim FCK. Einer der Gründe kam jetzt heraus. Kuntz war lebensbedrohlich erkrankt.
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Unstimmigkeiten mit dem Aufsichtsrat
Mit dem neuen Vorsitzenden Dr. Nikolai Riesenkampff habe es Streitigkeiten gegeben, die es mit dessen Vorgänger Dieter Rombach nicht gegeben habe. Dieser habe stets alles Vorschläge von Kuntz durchgewinkt.
So habe der neue Vorsitzende sein Veto gegen die Verpflichtung von Emanuel Pogatetz eingelegt. Laut Sport Bild wollte Kuntz daraufhin die Konsequenzen ziehen und von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, das er mit Rombach abgestimmt hatte.
Danach dürfe der 53-Jährige gehen, wenn der Aufsichtsrat einen sportlichen Vorschlag von Kuntz ablehnen würde. Auch sollte Kuntz sein Grundgehalt von 600.000 Euro bis zum Ablauf seines Vertrages weiter bekommen. Dieses lehnte der neue Aufsichtsrat jedoch ab.
Quelle und kompletter Text: http://www.sport1.de/fussball/2-bundesl ... genembolie
Update, 29.01.2016:
FCK-Stellungnahme zum Artikel der Sport Bild
Im Folgenden möchte der 1. FC Kaiserslautern Stellung nehmen zum Beitrag „Kuntz hatte eine Lungenembolie“ aus der „Sport-Bild“ vom 27.Januar 2016. Dort wird unter anderem über eine Erkrankung des FCK-Vorstandsvorsitzenden Stefan Kuntz, dessen Gehalt und ein angebliches Sonderkündigungsrecht berichtet.
Hierzu stellt der 1. FC Kaiserslautern fest:
Stefan Kuntz war im Rahmen seiner Erkrankung nicht stationär im Krankenhaus und wurde nicht operiert. Zudem mussten weder Mitarbeiter des 1. FC Kaiserslautern Stefan Kuntz infolge der in diesem Beitrag angesprochenen Lungenembolie „decken“, noch musste Stefan Kuntz jemals „angeschlagen“ durch den VIP-Raum des Stadions laufen. Stefan Kuntz hat aufgrund dieser Erkrankung keinen einzigen Tag gefehlt und benötigte daher auch keinen Krankenschein.
Mit dem damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Prof. Dr. Dieter Rombach wurde zu keinem Zeitpunkt ein Sonderkündigungsrecht abgestimmt.
Das jährliche Grundgehalt von Stefan Kuntz beträgt bei weitem keine 600.000 Euro.
Der damalige Sportdirektor Markus Schupp war während seines Engagements beim 1. FC Kaiserslautern zu jedem Zeitpunkt über die Höhe des Saisonetats informiert.
Quelle: fck.de