Ich persönlich sehe das kritisch, weil dem Verein somit eine gewisse Handlungsfreiheit genommen wird.Thomas hat geschrieben: Neufassung Art. 2 Abs. 6 ff. sowie Art. 13 Abs. 5 c der Vereinssatzung im Hinblick auf weitere Vorgaben für derzeitige und künftige Beteiligungsgesellschaften des Vereins
Hier geht es prinzipiell um die Themen Ausgliederung und 50+1: Wenn der FCK einen Teilbereich in eine Kapitalgesellschaft ausgliedert (z.B. die Fußballprofis), dann muss er laut diesem Vorschlag immer mehr als 50% der Stimmanteile behalten und auch der Aufsichtsrat einer neuen Tochtergesellschaft muss mehrheitlich von den Vereinsmitgliedern gewählt werden.
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Bewertung: Feindliche Übernahme? Nicht beim FCK! Auch im Fall einer Ausgliederung muss das Mitspracherecht der Vereinsmitglieder gewahrt bleiben und genau darauf zielt dieser Antrag ab.
Insbesondere wenn der Verein sich an einer externen Gesellschaft beteiligen möchte, z.B. der Stadion-GmbH, was aktuell sicherlich nicht absehbar ist oder er Anteile an vereinseigenen Gesellschaften verkaufen möchte, z.B. ein Verkauf von Anteilen der Gastro GmbH an einen Partner.
Dass der Verein bei der "Spielbetriebs Gesellschaft", also dem möglicherweise aus dem e. V. ausgegliederten Teil, die 50+1 aufrecht erhält, muss so sein. Weshalb das aber für jede beliebige Tochter gelten muss/soll erschließt sich mir nicht.
Hier kann ich die Bewertung nicht teilen, weil die Regelung viel zu weit gefasst ist. Es möge vielleicht ein Jurist genau bewerten aber für mich besteht ein Dienstverhältnis sobald ein Arbeitsverhältnis vorliegt. Ein Arbeitsverhältnis kann aber auch dann vorliegen, wenn jemand z.B. als Aushilfe (Ordner, Ticketverkäufer, Fanshop-Aushilfe, etc.) für den Verein tätig ist. Diese Personen sind in der Regel nicht abhängig vom Verein und beziehen oft über den Verein "Nebeneinkünfte" die mehr einer Aufwandsentschädigung gleichkommen, trotzdem wäre ihnen das Stimmrecht entzogen.Neufassung Art. 6 Abs. 4 (neu) im Hinblick auf das Ruhen der Mitgliedsrechte von Vereinsmitgliedern, die zum Verein in einem bezahlten Dienstverhältnis stehen
Vor einem Jahr kritisierten viele Mitglieder, dass überraschend hunderte FCK-Angestellte von der Geschäftstelle und den (Nachwuchs-)Fußballmannschaften an der JHV teilnahmen und unter anderem den neuen Aufsichtsrat wählten. Um derartige „Geschmäckle“ in Zukunft zu vermeiden, soll zukünftig für FCK-Angestellte für die Dauer ihres Dienstverhältnisses die Mitgliedschaft ruhen.
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Bewertung: Sinnvoll! Wer vom Vorstand eingestellt, befördert oder entlassen werden kann, steht in einem Abhängigkeitsverhältnis und kann deshalb nicht unvoreingenommen an Abstimmungen teilnehmen.
Halt ich persönlich für eher unglücklich. Die Absicht ist verstanden und auch legitim darüber zu diskutieren. Wenngleich ich der Meinung bin, dass kein Unternehmen seinen Mitarbeitern, die gleichzeitig Aktien halten, die Abstimmung auf der Hauptversammlung verbieten würde.
Was für mich ebenfalls interessant ist, der Satzungsausschuss schlägt unter Artikel 6 Abs. b) die Streichung des Worts "Umlage" vor. Wenn die Satzung keine Umlage vorsieht, könnte die Mitgliederversammlung nach meinem Dafürhalten auch keine Umlage wirksam beschließen. Weshalb man sich hier so sehr einschränken will verstehe ich nicht.
