So weit so gut.
Der folgende Fall gibt jedoch zu denken.
Die Schwäbische Post vom 16.11.15 hat geschrieben:[..] Am Abend des 4. April 2014 waren die damals 18-Jährigen mit anderen Mitgliedern der VfR-Ultragruppe „Schwarze Elite“ beim Zweitligaspiel des VfR Aalen gegen FSV Frankfurt.
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Am Bahnhof trafen die Ultras auf vier andere Jugendliche
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Im Laufe des Abends trafen die VfR-Ultras [..] erneut auf die vier besagten Jugendlichen. Einer der Ultras drückte nun einen der vier anderen Jugendlichen gegen einen Zaun, schlug ihm ins Gesicht und forderte Geld. Der andere Ultra trat den Geschädigten mit dem Fuß. Das Opfer gab den Tätern dann das Geld, worauf sie sich die gesamte Geldbörse nahmen und das restliche Geld entwendeten.
[..]
Bei der Hauptverhandlung waren sie [Die beiden Angeklagten] von Beginn an ehrlich und gestanden die Tat.[..] Die Jugendgerichtshilfe machte deutlich, dass die beiden jungen Männer inzwischen ihr Leben in die richtige Bahn leiteten und dass sie sich mittlerweile auch von der Ultragruppierung entfernt hätten. Deswegen sah die Amtsrichterin [..] von einer Freiheitsstrafe ab. Der eine Täter muss nun 500 Euro Schadensersatz an das Opfer zahlen, der andere [..]
Man kann sich hier vielerlei Fragen stellen. Eine davon ist, wieso eine Amtsrichterin räuberische Erpressung und Miltgliedschaft in einer Ultra-Gruppe in Zusammenhang bringt.
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p.s. Nein, ich bin kein Freund der Ultras.
