Erste Einschätzung von RA Thomas Stadler (internet-law.de)
Forenbetreiber haftet für Beleidigungen der Nutzer. Oder doch nicht?
Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom heutigen Tag sorgt gerade in den sozialen Medien für eine gewisse Aufregung, nachdem SPON/dpa mit der Schlagzeile „Forenbetreiber haftet für Beleidigungen der Nutzer“ aufwarten und die These aufgestellt haben, dass das Urteil vermutlich weitreichende Folgen für europäische Internetnutzer und Unternehmen haben wird (CASE OF DELFI AS v. ESTONIA, Az.: 64569/09).
Um es kurz zu machen: Davon ist nicht auszugehen.
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Das grundlegende Missverständnis besteht bereits in der Annahme, der EGMR habe entschieden, dass Forenbetreiber für Beleidigungen durch Nutzer haften würden. Nein das hat er nicht. Vielmehr hat der Gerichtshof, unter ausdrücklicher Betonung der Umstände des Einzelfalls entschieden, dass eine Verurteilung eines großen, kommerzielen Portalbetreibers zu einem Schadensersatz von lediglich EUR 320,- wegen Nutzerkommentaren, die schwerwiegende Rechtsverletzungen („Hate Speech“) beinhalten, noch keinen Verstoß gegen Art. 10 der Menschenrechtskonvention beinhaltet:
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Der EGMR entscheidet also nicht über die Frage der Haftung, sondern nur darüber ob die Annahme einer Haftung durch ein nationales Gericht gegen die EMRK verstößt. Somit können nationale Gerichte künftig auch weiterhin eine solche Haftung auch verneinen.
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Was die Entscheidung angeht, sollte man die Kirche also im Dorf lassen. Die Entscheidung deutscher Gerichte, die sich an der gefestigten Rechtsprechung des BGH und den Vorgaben von TMG und E-Commerce-Richtlinie orientieren, wird dieses Urteil des EGMR kaum beeinflussen.
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Einschätzung von RA Udo Vetter (lawblog.de)
Nicht das Ende des Internets
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Es ging also gerade nicht um die Frage, ob jetzt europaweit alle Seitenbetreiber verpflichtet sind, für jede Beleidigung auf ihren Portalen Schadensersatz zu zahlen. Sondern es ging lediglich um die Frage, ob das Urteil des estländischen Gerichts, das das Portal in diesem Einzelfall auf Grund der estländischen Gesetze verurteilte, die Rechte des Portals verletzt hat.
Genau das ist nach Auffassung des EGMR aber nicht der Fall. Gerade in den wesentlichen Punkten bringt die Entscheidung eigentlich nichts, was sich unmittelbar auf die Rechtslage in Deutschland auswirken könnte. Zahlen musste das Portal nämlich, weil es sich sechs Wochen Zeit gelassen hat, bis es den beleidigenden Kommentar entfernte. Zwar hatte es keine Beschwerde gegeben, aber der EGMR hält die Bewertung des estländischen Gerichts für zutreffend, wonach es sich bei dem Kommentar um „hate speech“ und Aufrufe zu Gewalt handelte.
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