Die Ausgliederung der Profiabteilung des FCK in eine Kapitalgesellschaft als AG ist in unserer alten Satzung schon von CF Jäggi vorbereitet worden. Allerdings traute er sich damals nicht wirklich und es bedarf dazu noch eines erneuten Mitgliederbeschlusses.
Art. 2 - Zweck und Aufgaben des Vereins
(5) Der Verein kann die Lizenzspieler-, Amateur-, A- und B-Junioren- Mannschaften der Fußball-Abteilung in eine Tochtergesellschaft „1. FC Kaiserslautern Fußball Aktiengesellschaft” ausgliedern. Der Verein ist mehrheitlich an der „1. FC Kaiserslautern Fußball Aktiengesellschaft” beteiligt und muss in der Haupt- oder Gesellschafter- Versammlung über mehr als 50 Prozent der Stimmrechte verfügen.
(6) Alle gewerblichen Schutzrechte im Zusammenhang mit dem Namen und dem Logo des 1. FC Kaiserslautern e.V. verbleiben dem Verein. Der Verein kann seinen Tochtergesellschaften Lizenzen zur Nutzung der gewerblichen Schutzrechte erteilen.
(7) Jede beabsichtigte rechtsgeschäftliche Verfügung, insbesondere eine Veräußerung oder Verpfändung oder sonstige Belastung der vom Verein gehaltenen Aktien an der „1. FC Kaiserslautern Fußball Aktiengesellschaft” ist von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen zu genehmigen.
In der Vergangenheit hatten wir ja schon mehrfach die Diskussion, zuletzt als wieder hochkam das im Jahre 2007/08 die DVAG bereit gewesen wäre, Anteile am FCK zu erwerben um ihn vor der Insolvenz zu retten. Beides, Ausgliederung und Insolvenz, ist aber nicht eingetreten
Eine Ausgliederung hätte tiefgreifende Einschnitte in unseren Verein zur Folge, die alleine mit dem Ausblick auf ein paar Millionen an frischem Geld nur schwer zu begründen sind.
Auch im Hinblick auf die Neugestaltung der Satzung, die wohl auch Thema der nächsten regulären JHV sein soll, wird die Ausgliederung wieder stark diskutiert.
In klarer Nichtbeachtung zum Votum der MV 2012 bei der eine AOMV zur Beschlussfassung über die neue Satzung angestrebt wurde, war schon bei der letzten JHV ein Teil der Satzungsänderungen versucht worden, in einer regulären MV durchzubringen, darunter versteckt auch recht kontrovers diskutierte Punkte, wie z.B. das Quorum für eine AOMV.
Soll jetzt wieder, quasi im Huckepack das grundlegende Thema Ausgliederung schnell und unerkannt durch die MV gewunken werden, in einer Art Überraschungscoup?
Oder ist die knappe Ankündigung dieses Themas jetzt der Beginn einer Kampagne, um angesichts der sich abzeichnenden schwierigen Finanzlage, den Retter Investor als Grund für eine Ausgliederung salonfähig zu machen.
Der Beschluß über die Ausgliederung, die Gründung einer AG, KGaA, GmbH oder einer GmbH&Co KG, würde zuerst einmal nur die Auslagerung in eine nur indirekt kontrollierte Kapitalgesellschaft bedeuten, mit einem weitgehend frei handelnden Management, das nicht mehr den Mitgliedern sich stellen muss.
Die störenden Mitglieder, der Satzungsausschuss, die Dauernörgler, diese blöden Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern, das würde nur noch innerhalb des Vereins geschehen. Dieser ist dann nur noch sehr locker, über seine Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Kapitalgesellschaft, an der Lenkung der Fußballgesellschaft beteiligt.
Da hängt sehr viel von der Zusammensetzung des Gremiums ab und dem Kleingedrucktem im Gesellschafts-Vertrag oder dem Statut.
Ein einzelnes Mitglied hat in so einer Gesellschaft keine direkten Rechte, d.h. sogar noch weniger als die wenigen als ein Kleinaktionär der Deutschen Bank.
Ein anderer Aspekt gilt es ebenfalls zu betrachten, was geschieht mit dem Rest-Verein, was mit den heutigen Verpflichtungen.
Der Verein selbst ist ohne den Betrieb der Lizenzspielermannschaft pleite, da er kaum Einkünfte hat (die Mitglieder kosten laut FG ja mehr als sie bringen) und von Transfers aus dem Spielbetrieb abhängig ist. Eine große Breitensportaktivität wie die TSG hat der FCK nicht, um den Verein auf eigene Füße zu stellen. Wie werden die Jugend- und Amateurmannschaften behandelt? Normalerweise landet das NLZ in der Kapitalgesellschaft, was geschieht dann mit der Anleihe?
Wenn diese 6 Millionen Fremdkapital in der Eröffnungsbilanz auftauchen, das NLZ aber nur 2,6 Millionen wert ist, falls es die Stadt überhaupt noch übertragen darf, was passiert mit dem Cash, die gerade mal so hoch ist und dann für den Spielbetrieb gebraucht wird.
Wird die Betzeanleihe zuerst in eine Wandelschuldverschreibung umgewandelt oder gar in Anteilsscheine der Gesellschaft?
Was geschieht mit den Einlagen des Investors?
Und gibt es denn einen?
Wer der Kapitalgeber (Investor) sein könnte, darüber können wir hier nur spekulieren.
Ob sich Mateschitz wirklich einen Traditionsverein einverleiben will, wenn es mit dem Leipziger Kunstprodukt zu klappen scheint, wird sich zeigen, ansonsten war ja die DVAG mal bereit, aber die scheint jetzt draußen und andere sehe ich jetzt nicht. Für die sonst traditionell dem FCK nahestehenden Gesellschaften sehe ich auch keine Veranlassung sich über ihr heutiges Werbeengagement, das leider zum größten Teil mit Kompensationsgeschäften verknüpft ist, sich zu engagieren.
RB würde sich ja anbieten, offensichtlich hat man ja gerade ergiebige Kontakte genüpft. Das Rot würde in den Farben schon passen und mit einigen kleineren kosmetischen Retuschen wäre aus dem Schweinchen Dick Betzi auch ein Stierkälbchen machbar.