Wenn man Stefans Vertrag vorzeitig verlängern will, so soll man sich offen dafür aussprechen und die Abstimmung der Mitglieder bei der AR-Wahl zum Jahresende abwarten.ks_969 hat geschrieben:Bin mir nicht sicher ob kuntz wirklich vorzeitig verlängert. Dann muss er vielleicht den ganzen Kram noch mit ausbaden wenn es 2015 auch nicht klappt.
Aber selbst wenn der AR noch schnell verlängert. Dann könnten die Mitglieder bei der JHV einen neuen AR wählen ( Wahlen stehen ja glaub eh an) und dieser könnte kuntz dann trotz neuem Vertrag beurlauben. Möglich ich also vieles.Hab ja nicht behauptet das dies der Königsweg wäre. Nur ne Möglichkeit.Mac41 hat geschrieben: ...und der Verein zahlt dann den Urlaub! Wir haben ja!
Wobei ich eh nicht glaube das kuntz vorzeitig verlängert. Er spürt ja bestimmt selbst den größer werdenden Gegenwind. Ich denke er erfüllt seinen Vertrag bis 2015. sollte er bis dahin den Aufstieg schaffen, wird er verlängern. Falls nicht wird er wohl 2015 aufhören. Ist aber nur meine Vermutung.
Der AR sollte jetzt auch nicht auf eine schnelle Vertragsverlängerung mit kuntz Drängen sondern erst mal die Wahlen bei der JHV abwarten.
Wenn der Vertrag zum späteren Schaden des Vereins (Abfindung, Laufzeit, Kündigungsklausel) vor der Wahl geschlossen wird, kenne ich einige Mitglieder, die die zustimmenden Aufsichtsräte persönlich wegen Untreue verklagen werden.
Nach dem BGH Urteil im Mannesmannprozess hätte so eine Klage mit großer Sicherheit Aussicht auf Erfolg. (siehe Strafrechtliche Risiken für den Aufsichtsrat von RA Dr. Carsten Wegner, FA StrR, Berlin in http://www.iww.de/pstr/archiv/vorstands ... rat-f10403)
