Über beide Punkte kann man durchaus streiten. So bieten sich die Tage vor Weihnachten oder zwischen den Feiertagen durchaus für Hauptversammlungen an, da in diesem Zeitraum die Winterpause einbricht und ohnehin viele Urlaub durch Brückentage verlängern.Berthold hat geschrieben:...
Das neue Zeitfenster der JHVs bis 31.12.find ich völlig daneben. Demnächst Heiligabend zur JHV?? Um die Spanung aufrecht zu erhalten vlt. doch an Silvester, mit anschliesendem Feuerwerk von der West in Richtung Ost.
Darüber hinaus die Änderungen in Artikel 11, dass künftig 900Unterschriften für eine AOMV notwendig sein sollen, läßt m.M.n schon Spielraum für Spekulationen.
Bleibt zu hoffen, dass die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dies ähnlich sieht. ...
Wie du ja selbst sagst, würde eine schriftliche Abstimmung den Zeitplan noch mehr belasten. Von daher kann es m.M.n nur durch Handzeichen gehen.bbBowser hat geschrieben: Optimal wäre natürlich, wenn eine schriftliche Abstimmung per Liste zu den einzelnen Änderungen durchführbar wäre - wobei hier wohl die Auszählung nicht mehr am selben Abend zu bewerkstelligen ist.
Ja,ich kann deine Bedenken gut nachvollziehen. Nur, diese, deine Befürchtung war/ist die ganze Zeit über auch schon vorhanden gewesen.Zu einer initiieren Versammlungen kam es bis dato (nach meinem Kenntnissstand)noch nicht.Es dürfte m.M.n im "Ernstfall" schwieriger sein 900 Unterschriften zu sammeln wie 400. Mal ehrlich, viele würden doch wieder sagen,soooo schlimm isses doch nun auch wieder nicht, dass wir eine AOMV einberufen müssen.bbBowser hat geschrieben:Über beide Punkte kann man durchaus streiten.Berthold hat geschrieben:...
Das neue Zeitfenster der JHVs bis 31.12.find ich völlig daneben. Demnächst Heiligabend zur JHV?? Um die Spanung aufrecht zu erhalten vlt. doch an Silvester, mit anschliesendem Feuerwerk von der West in Richtung Ost.
Darüber hinaus die Änderungen in Artikel 11, dass künftig 900Unterschriften für eine AOMV notwendig sein sollen, läßt m.M.n schon Spielraum für Spekulationen.
Bleibt zu hoffen, dass die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dies ähnlich sieht. ...
900 bzw. 5% nötige Unterschriften für eine AOMV finde ich auf keinen Fall zu hoch angesetzt. Ich für meinen Teil möchte nicht, dass weniger als 5% aller Mitglieder Versammlungen initiieren können. Eine solche Anzahl an Stimmen können diverse Gruppierungen sicherlich schnell aufbringen. Angenommen das etwaige Interesse der restlichen Mitglieder an der Versammlung bleibt so gering, dass die besagte Minderheit beschlussfähige Mehrheitsentscheidungen treffen kann ... - meiner Ansicht nach Riskant.
Weisst aber gut bescheid, was Kuntz so denkt. Klar hat Kuntz den Absturz herbeigesehnt. Er will ja nur das Schlechteste für den Verein.werauchimmer hat geschrieben:(...) Wenn die sinkenden Zuschauerzahlen, der Shitstorm der Fans nach dem Sandhausenspiel und der angebliche Druck von Sponsoren nicht gewesen wären, hätten wir heute noch Foda als Trainer! Kuntz hätte dem Absturz seelenruhig zugesehen. (...)
Artikel 21 wurde im Satzungsausschuss noch nicht behandelt. Genauso wie alle Artikel ab dem bisherigen Artikel 15 (Vereinsrat). Hier wird ab dem 20. Februar 2014 weiter gearbeitet. Hier zeigt sich meiner Ansicht nach, dass es ein ziemliches Flickwerk ist, wenn nur Teile jetzt verabschiedet werden.Südpälzer hat geschrieben:Artikel 21 bleibt also unverändert. Das heißt, wir wählen in Zukunft auf einer Abteilungsversammlung Fußball Abteilungsleiter Gesamtfußball, Abteilungsleiter Amateure, Jugend- und AH-Traditionsmannschaft, Abteilungsleiter „FCK-Portuguesa”, Stellvertreter etc?
Wer sagt denn, was 95% der Mitglieder denken? Bei den bisherigen Versuchen eine aoMV ins Leben zu rufen war man auf Mitglieder angewiesen, die man im Umfeld vom Stadion findet. Das dort bekanntermaßen nur ein Bruchteil der Mitglieder anzutreffen sind sollte bekannt sein. Wie es also um die Meinung der restlichen Mitglieder aussieht kann man nur ahnen.Yves hat geschrieben:Was die 5% angeht. Dass hier von einer fixen Zahl weg gegangen wird finde ich richtig. und sein wir doch mal ehrlich - wenn mehr als 95% der Mitglieder eine AOMV nicht für nötig befinden, dann soll es auch keine geben.
Hier zur Verdeutlichung die Formulierung des Artikel 4 Abs. 2:Satzung 1. FCK Art. 11 Abs. 1 Satz 2 hat geschrieben:auf schriftlichen Antrag von mindestens 400 ordentlichen Mitgliedern, der die zu behandelnde Tagesordnung angeben muss und an den Vorstand zu richten ist; sinkt die Zahl der ordentlichen Mitglieder unter 2000, so genügen 5 % der Mitglieder zur Antragsberechtigung.
Es mussten bislang also 400 Stimmen der Mitglieder gesammelt werden die 18 Jahre oder älter sind oder die Ehrenmitglieder sind.Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres und Ehrenmitglieder.
Hier sind nun alle Mitglieder gemeint. Also auch jugendliche Mitglieder (entsprechend dem neuen Entwurf also jünger als 16). Demzufolge dürfen also auch Eltern für ihre Kinder Stimmen abgeben. In dieser Altersgruppe befinden sich, lt. Informationen die wir im Satzungsausschuss angefordert und erhalten haben, 2.110 Personen zum 31. August 2013.auf schriftlichen Antrag von mindestens 5% der Mitglieder
Sollte also eine JHV gegen Ende Dezember liegen und dort die Nichtentlastung des AR erfolgen und daraus folgernd auch die Abwahl des kompletten Aufsichtsrats, dann würden wir ohne AR in das Transferfenster ab dem 1. Januar stolpern, was bislang gerne als Argument der "Handlungsunfähigkeit" eingesetzt wurde.Satzung 1. FCK - Art. 16 Abs. 9 Satz 3 hat geschrieben: [...]Der Fortsetzungstermin muss stattfinden frühestens drei Wochen und spätestens vier Wochen nach der Mitgliederversammlung, in der die Abwahl des Aufsichtsrates beschlossen worden ist.
eben nicht. Das "Handzeichenprinzip" ist im Jahre 2013 nicht mehr zeitgemäß und lässt allerhand Spielraum für Manipulation....ich möchte hier die AOMV nicht mehr in Einzelheiten thematisieren, aber aufgrund eben dieser Erfahrung sollte es für uns ein Anliegen sein, dass der FCK für seine Abstimmungen ein elektronisches System ausleiht, so etwas gibt es.Wie du ja selbst sagst, würde eine schriftliche Abstimmung den Zeitplan noch mehr belasten. Von daher kann es m.M.n nur durch Handzeichen gehen.
Das ist richtig, es wurden bisher in der FCK-Vereinsgeschichte noch nie 400 Unterschriften für eine Außerordentliche Mitgliederversammlung gesammelt (die beiden bisherigen AOMVs wurden vom Vorstand einberufen). Die Sorge, dass diese Regelung missbraucht wird, ist daher aus meiner Sicht unbegründet.Berthold hat geschrieben:Nur, diese, deine Befürchtung war/ist die ganze Zeit über auch schon vorhanden gewesen. Zu einer initiieren Versammlungen kam es bis dato (nach meinem Kenntnissstand) noch nicht.
Wenn ich mich recht erinnere, sagte FG auf der letzten Versammlung, dass er sich dieser Problematik annehmen will.wkv hat geschrieben:
eben nicht. Das "Handzeichenprinzip" ist im Jahre 2013 nicht mehr zeitgemäß und lässt allerhand Spielraum für Manipulation....ich möchte hier die AOMV nicht mehr in Einzelheiten thematisieren, aber aufgrund eben dieser Erfahrung sollte es für uns ein Anliegen sein, dass der FCK für seine Abstimmungen ein elektronisches System ausleiht, so etwas gibt es.Wie du ja selbst sagst, würde eine schriftliche Abstimmung den Zeitplan noch mehr belasten. Von daher kann es m.M.n nur durch Handzeichen gehen.
AUSZÄHLEN anstatt zu schätzen.
Wir haben das Jahr 2013!
Also eine Mitgliederversammlung hat so ziemlich jedes Recht innerhalb eines Vereins. Ist es doch das höchste Gremium.Berthold hat geschrieben:hat die MV die möglichkeit darauf zu bestehen, dass alles was mit der Satzungsänderung zu tuen hat, auf eine AOMV zu bestehen.
No worries - werde die komplette Familie in den Club bringen. Da meine Kids unter 18 sind, meine Frau sowieso keine Ahnung hat (von Fussball), kann ich dann alle Stimmen auf mich vereinen. Dann hat es schon 0.5% der benötigten Unterschriften :-)wkv hat geschrieben:Dann solltest du das ändern..... :D
Und du musst meines Wissens nach den Namen, die Mitgliedsnummer und die Unterschrift des Mitglieds bekommen.
...schön, wenn die familie so mitzieht. zum einberufen der aomv zählen die kids aber net, solange sie nicht volljährig sind...Yves hat geschrieben:werde die komplette Familie in den Club bringen. Da meine Kids unter 18 sind, meine Frau sowieso keine Ahnung hat (von Fussball), kann ich dann alle Stimmen auf mich vereinen. Dann hat es schon 0.5% der benötigten Unterschriften
Stimmt nur nach der aktuellen Satzung. Nach der geplanten Änderungen dann 5% (aller) Mitglieder. Also auch der minderjährigenKarl hat geschrieben:...schön, wenn die familie so mitzieht. zum einberufen der aomv zählen die kids aber net, solange sie nicht volljährig sind...
D.h. wer genug Geld hat um z.B. 300 Kindern aus einem Waisehaus die Mitgliedschaft zu finanzieren bestimmt über 300 Stimmen?JochenG hat geschrieben:Nach der geplanten Änderungen dann 5% (aller) Mitglieder. Also auch der minderjährigen
Vorsicht @wkv. Zwischen Stimmrecht und Abgabe eines Minderheitsbegehren sind schon erhebliche Unterschiede.wkv hat geschrieben:Das würde ich einmal auf Rechtssicherheit überprüfen.
In so fast allen Satzungen, die ich kenne ist die volle Geschäftsfähigkeit zwingende Voraussetzung für eine Stimmabgabe.
Deshalb war in der Vergangenheit der Zusatz "ordentliche" Mitglieder enthalten. Dieser Zusatz entfällt und somit gelten alle Mitglieder in die Quote für die Anforderung einer aoMV.bb) Das Minderheitenrecht auf Einberufung der Mitgliederversammlung hat geschrieben: [...]
Bei der Berechnung der erforderlichen Minderheit zählen alle Mitglieder mit, die das Recht haben, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Also auch die nicht stimmberechtigten Mitglieder (z.B. außerordentliche oder Ehrenmitglieder).
[...]
Wenn Du soviel Geld ausgeben willst, um eine aoMV einzuberufen - ja. Dass dort nicht alle abstimmen dürfen ist halt was anderes.daachdieb hat geschrieben:D.h. wer genug Geld hat um z.B. 300 Kindern aus einem Waisehaus die Mitgliedschaft zu finanzieren bestimmt über 300 Stimmen?
Nöö, oder?