Häufige Fragen zur Jahreshauptversammlung
An dieser Stelle möchten wir Euch die Gelegenheit bieten, alle wichtigen Fakten zur Jahreshauptversammlung (JHV) des 1. FC Kaiserslautern zu bekommen. Ihr könnt Eure Fragen einfach in dieses Thema schreiben, sie werden dann beantwortet (antworten kann und soll jeder!) und zusätzlich in diesem ersten Beitrag "festgepinnt".
Wann und wo findet die JHV statt?
Am kommenden Freitag, den 14. Dezember in der Nordtribüne des Fritz-Walter-Stadions. Beginn ist um 18:30 Uhr, Einlass ist ab 17:00 Uhr.
Wo kann ich parken?
Am Stadion sind hinter der Osttribüne, beim Kiebitz, ausreichend kostenlose Parkplätze vorhanden. Die Einweisung erfolgt in der Regel durch den FCK-Ordnungsdienst.
Wer darf teilnehmen?
Alle Vereinsmitglieder des 1. FC Kaiserslautern. Die Einladungen waren im Betze Magazin abgedruckt, das alle Mitglieder per Post erhalten.
Wie komme ich rein?
Am Eingang findet eine Kontrolle des Mitgliedsausweises und ggf. des Personalausweises statt, die Ausweise also unbedingt mitbringen! Die Einladung aus dem Betze Magazin muss nicht vorgezeigt werden.
Wie läuft die JHV ab?
Es gibt eine feste Tagesordnung, diese ist unter folgendem Link zu finden:
http://www.der-betze-brennt.de/sonstiges/jhv-2007.php . Die Tagesordnung basiert auf der Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern, die unter folgendem Link zu finden ist:
http://www.der-betze-brennt.de/verein/v ... atzung.php
Wann sind Wortmeldungen möglich?
Mitglieder können sich insbesondere bei TOP 5.4 "Aussprache zu den Berichten" und TOP 11 "Verschiedenes" zu Wort melden.
Wann wird über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat entschieden?
In TOP 5 tragen Vorstand und Aufsichtsrat ihre Berichte des Geschäftsjahres vor. Es folgt die Diskussion mit Wortmeldungen der Mitglieder, anschließend wird in TOP 6 über die Entlastungen abgestimmt.
Wer ist von der Entlastung betroffen?
Die Entlastung bezieht sich nur auf die Vereinsführung vom 1. Juli 2006 bis zum 31. Juni 2007. Im Vorstand betrifft sie Erwin Göbel, Arndt Jaworski und René C. Jäggi (Vorstandsvorsitzender bis 31. Juli 2006). Der Aufsichtsrat bestand damals aus Dieter Buchholz, Dr. Burkhard Schappert, Dr. Michael Koll, Prof. Dr. Walter Ruda, Ottmar Frenger und Hartmut Emrich. Nicht betroffen sind somit Klaus Toppmöller, Prof. Dr. Dieter Rombach (beide Aufsichtsrat), Hans-Artur Bauckhage, Dr. Johannes Ohlinger und Rolf Landry (alle Vorstand).
Was geschieht bei einer Nichtentlastung des Aufsichtsrates?
In diesem Fall ist es möglich, einen Antrag auf Einzel-Entlastung zu stellen, über den die Versammlung dann abstimmt. Wird dieser Antrag abgelehnt, ist der Aufsichtsrat komplett abgewählt, ansonsten wird jedes Aufsichtsratsmitglied von den Mitgliedern einzeln entlastet.
In welchem Fall und wann findet eine Neuwahl des Aufsichtsrates statt?
Sobald die "Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrates" nicht mehr gewährleistet ist, wird das Gremium im Rahmen einer späteren Mitgliederversammlung neu gewählt (vgl. Art. 16 Abs. 10). Im Falle einer Nichtentlastung auf der JHV am 14.12. würde Anfang Januar eine Neuwahl des Aufsichtsrates stattfinden.
Welche Konsequenzen könnte eine Nichtentlastung des kompletten Aufsichtsrates haben?
In diesem Fall könnte die Handlungsfähigkeit des FCK (z.B. bei Spielertransfers) gefährdet sein, da alle Ausgaben über 500.000 Euro vom Aufsichtsrat genehmigt werden müssen. Die Neuwahl des Aufsichtsrates fände allerdings erst Anfang Januar statt, siehe oben.
Welche Konsequenzen hätte eine Nichtentlastung des Vorstands haben?
Eine Nichtentlastung des Vorstands hätte keine direkten Konsequenzen, zumal mit Hans-Artur Bauckhage, Dr. Johannes Ohlinger und Rolf Landry drei weitere Vorstandsmitglieder existieren. Über eine Entlassung oder weitere Zusammenarbeit mit den Vorstandsmitgliedern Erwin Göbel und Arndt Jaworski hätte der Aufsichtsrat zu entscheiden.
Wer darf an Abstimmungen teilnehmen?
Alle anwesenden Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und beim Einlass einen entsprechenden Stimmzettel erhalten haben.
Weitere Fragen? Her damit!