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Satzungsausschuss des FCK

Allgemeine Fan-Themen und Fragen zu selbigen.
Thomas
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Beitrag von Thomas »

Bei der Mitgliederversammlung 2012 wurde von Vereinsführung und -mitgliedern die Gründung eines Satzungsausschusses beschlossen. Dieser soll die veraltete Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern überarbeiten und lebendig halten.

Im aktuellen Mitgliedermagazin wurde das Wahlverfahren für den Satzungsausschuss veröffentlicht. Dazu wiederum hat die Perspektive FCK noch ein paar offene Fragen und diese an den FCK gestellt. Hier beides zum nachlesen:
FCK-Mitgliedermagazin hat geschrieben:Wahl zum Satzungsauschuss

Die Mitgliederversammlung des 1. FC Kaisersluatern ruft die Vereinsmitglieder auf, an der Auswahl eines Satzungsausschusses mitzuwirken. Zu diesem Zweck können sich bis Freitag, 15. Februar 2013, alle Mitglieder, die keinem Vereinsorgan angehören, zur Wahl in den Satzungsausschuss aufstellen lassen.

Hiefür muss bis zu diesem Tag ein Steckbrief an den Aufsichtsrat übermittelt werden. Dieser Steckbrief wird im ersten Mitgliedermagazin des Jahres 2013 (Erscheinungstermin Ende Februar) veröffentlicht. In diesem Magazin wird den Mitgliedern ebenfalls ein Abstimmungsbogen zur Verfügung gestellt, um über die sechs wählbaren Mitglieder entscheiden zu können.

Wichtige Inhalte des Steckbriefs der Kanditaten für den Satzungsausschusses sind: Name, Vorname; Bild (optional), Geburtsdatum & -ort, Beruf, beruglicher Werdegang, FCK-Mitglied seit, Funktion/Ämter beim FCK in der Vergangenheit, Ehrungen durch den FCK, Grund der Bewerbung.

Der FCK-Aufsichtsrat freut sich auf rege Beteiligung und bittet die Zusendung der Steckbriefe an folgende Adressen:

1. FC Kaiserslautern
Aufsichtsrat/
Steckbrief-Satzungsausschuss
Postfach 2427
67653 Kaiserslautern

oder per E-Mail an info@fck.de
(Betreff: Aufsichtsrat/ Steckbrief-Satzungsausschuss)

Quelle: FCK-Mitgliedermagazin Dezember 2012
Perspektive FCK hat geschrieben:Fragen an den Aufsichtsrat zur Klärung Satzungsausschuss

In der Dezemberausgabe des Mitgliedermagazins des 1. FC Kaiserslautern wurde unter anderem der Ablauf der Bewerbungen für den neu zu gründenden Satzungsausschuss erläutert.

Beim genaueren Betrachten der Vorgehensweise und der Prozedur zur Wahl des Satzungsausschuss tauchten bei Mitgliedern der “Perspektive FCK” Fragen auf, die wir in einer E-Mail an den Aufsichtsrat formuliert haben.

Hier das E-Mail im Wortlaut

Sehr geehrte Mitglieder des Aufsichtsrats,

auf der Jahreshauptversammlung 2012 wurde die Bildung eines Satzungsausschusses durch die Mitglieder mehrheitlich beschlossen. Dementsprechend wurde im aktuellen Mitgliedermagazin (Dezember) das Bewerbungsverfahren für diesen Ausschuss erläutert. Beim Lesen des Anforderungsprofils in der Ausschreibung sind bei unseren Mitgliedern mehrere Fragen entstanden, die noch vor dem Ende der Bewerbungsfirst geklärt werden sollten, um später auftretenden Missverständnissen vorzubeugen.

Was ist unter der Formulierung “die keinem Vereinsorgan angehören” zu verstehen? Laut unserer aktuellen Satzung sind im Artikel 8 Abs. 1 als Organe des Vereins genannt:

- Mitgliederversammlung
- Aufsichtsrat
- Vereinsrat
- Ehrenrat

Würde man die Formulierung wörtlich nehmen, dann dürfte kein Mitglied sich für den Satzungsausschuss bewerben, da jedes Mitglied dem Organ “Mitgliederversammlung” angehört. Hier bitten wir daher um eine klare Definition, was in diesem Zusammenhang mit dem Begriff “Vereinsorgan” gemeint ist.

Wir gehen davon aus, dass jeder Wahlberechtigte sechs Stimmen hat, die er auf die Bewerber verteilen kann. Ist unsere Annahme korrekt?
Als Bewerber sollten nur Mitglieder zugelassen werden, die zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist (15. Februar) mindestens ein Jahr Mitglied im Verein sind. Sehen Sie das genauso?

Wir gehen davon aus, dass der Satzungsausschuss ein ständiger Ausschuss ist, da die Satzung regelmäßig der Änderung und der Überprüfung unterliegt. Wie ist Ihre Sichtweise hierzu?

Es wäre sicherlich sehr sinnvoll, diese Fragen bzw. Unklarheiten noch vor der Abgabe der Bewerbungen zu klären, damit hier keine Unruhe durch nachträgliche Korrekturen entstehen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Perspektive FCK


Quelle: http://perspektive-fck.de/blog/?p=313
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)
JochenG

Beitrag von JochenG »

Der Aufsichtsrat hat geantwortet.
  1. Es können nur Mitglieder aufgestellt werden, die keinem GEWÄHLTEN Vereinsorgan angehören – selbstverständlich gehört dazu nicht die Mitgliederversammlung!
    Sie dürfen also weder dem Aufsichtsrat noch dem Vorstand noch dem Vereinsrat noch dem Ehrenrat angehören!
  2. Die Annahme, dass jeder Wahlberechtigte sechs Stimmen hat, die er auf die Bewerber verteilen kann, ist zutreffend. Wir gehen davon aus, dass eine sog. Gesamtwahl stattfindet, bei der in einem Wahlgang alle Bewerber gewählt werden. Die erforderliche Mehrheit wird danach berechnet, dass diejenigen Kandidaten gewählt sind, welche die höchsten Stimmzahlen auf sich vereinen, also im Verhältnis der übrigen Kandidaten die Mehrheit der Stimmen erreichen.
    Dieses Prozedere deckt sich nach unserem Verständnis auch mit den Satzungsbestimmungen über die Wahlen zum Aufsichtsrat (Art. 16 Abs. 1a, Art. 12 Abs. 6 Satz 4). Bei der Versendung der Abstimmungsbögen wird klargestellt werden, dass einem Bewerber nicht mehr als eine Stimme gegeben werden kann, aber nicht alle Stimmen vergeben werden müssen.
  3. Die Einschränkung, dass ein Mitglied nur in den Ausschuss gewählt werden kann, wenn es bereits seit einem Jahr Mitglied ist, ist unzulässig. Nach der ausdrücklichen Beschlussfassung kann sich „jedes“ Mitglied nominieren lassen.
  4. Der Satzungsausschuss ist kein ständiger Ausschuss. In der Mitgliederversammlung wurde gerade darauf hingewiesen, dass eine Satzungsänderung nicht erforderlich sei und nicht erfolgen soll, weil die Satzungsänderung ein vorerst einmaliges Projekt ist, dessen Ergebnisse dann auf absehbare Zeit Bestand haben sollten.
Fragen und Antworten in der Übersicht unter http://perspektive-fck.de/blog/?p=347
Sissi
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Beitrag von Sissi »

Wahlen zum Satzungsausschuss – Mitglieder der Perspektive FCK stellen sich zur Wahl

Im aktuellen Mitglieder-Magazin des 1. FC Kaiserslautern e.V. rufen Vorstand und Aufsichtsrat dieVereinsmitglieder dazu auf, an der Wahl eines Satzungsausschusses teilzunehmen. Insgesamt zwölf Kandidaten haben sich um einen der sechs noch zu besetzenden Posten in diesem Ausschuss beworben, darunter sechs Mitglieder der Perspektive FCK.

Der Satzungsausschuss geht auf eine Initiative aus Reihen der Perspektive FCK zurück, die zur vergangenen Jahreshauptversammlung am 30. November 2012 zwei entsprechende Anträge auf Satzungsänderung eingereicht hatte. Als daraufhin auch Vorstand und Aufsichtsrat einen eigenenähnlich gerichteten Antrag stellten, konnte im Rahmen der Jahreshauptversammlung ein Kompromiss gefunden werden, der unter den anwesenden Vereinsmitgliedern eine breite Mehrheit fand.


Den Satzungsausschuss bilden nach diesem Beschluss ein Vorstandsmitglied, zwei Mitglieder des Aufsichtsrats und ein Mitglied des Ehrenrats gemeinsam mit sechs Vereinsmitgliedern, die keinem der vorgenannten Vereinsorgane angehören dürfen. Die Sitzungen des Ausschusses werden – wie von der Perspektive FCK gefordert – aus Gründen der Transparenz für alle Vereinsmitglieder öffentlich sein. Die Aufgabe des Satzungsausschusses besteht darin, die aktuelle, zuletzt 2004 geänderte und daher nicht mehr zeitgemäße Satzung den heutigen Gegebenheiten und Erfordernissen anzupassen. Der Ausschuss arbeitet hierzu einen Vorschlag aus, über den letztlich die Mitgliederversammlung abstimmen wird.

Die Mitglieder der Perspektive FCK haben sich bereits seit 2008 fortlaufend mit der Vereinssatzung beschäftigt und in mehrjähriger ehrenamtlicher Arbeit bei einer Vielzahl von Treffen einen ersten Entwurf für eine neue Vereinssatzung entwickelt. Dieser wurde im Januar 2013 dem Vorstandübergeben, um dem Satzungsausschuss als fundierte Arbeitsgrundlage dienen zu können.

Der Perspektive FCK ist es ein besonderes Anliegen, „unseren“ 1. FC Kaiserslautern weiterhin aktiv mitzugestalten und positiv für die Zukunft aufzustellen. Der Satzungsausschuss wird hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Da dieser Ausschuss auf eine Initiative der Perspektive FCK zurückgeht und die Bewerber der Perspektive FCK über fundierte Vor- und Fachkenntnisse verfügen, bitten wir die Vereinsmitglieder darum, unsere sechs Kandidaten mit Ihren Stimmen zu unterstützen. Diese bringen als langjährige Fans nicht zuletzt auch eine gehörige Portion Herzblut und Leidenschaft für den 1. FC Kaiserslautern mit. Die sechs Kandidaten der Perspektive FCK sind:

Philipp Adam
Jochen Grotepaß
Sebastian Münzenmaier
Christian Schmidt
Charlotte Steinhübl
Christian Systermans
Quelle:http://perspektive-fck.de/blog/?p=374#more-374
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