@Alex76
Offenbar hast Du eine gewisse "Befürchtung" vor einem "Supporters Club".
Bitte überlege doch einmal, wie heute die Struktur des FCK aussieht.
Alle Mitglieder sind einer Abteilung zugeordnet. Auf meinem Ausweis steht "Fußball". Da steht nicht "passiv". In der heutigen Satzung gibt es die Definition eines "passiven Mitglieds" einfach nicht. Dennoch wird bei der Anmeldung (
https://www.fck-ticketshop.de/mitgliedsantrag.aspx ) nach dem "Mitgliedstyp" gefragt. Aktiv oder Passiv.
Darüber hinaus gibt es die Abteilung "Fußball" beim FCK nicht mehr. Seit 2008 wird dieses Konstrukt geduldet, weil weder Aufsichtsrat noch Ehrenrat oder gar der Vorstand etwas gegen diesen Missstand unternimmt. Die Abteilung Fußball besteht heute aus "Profimannschaft, Amateurfußball, FCK-Portugiesen und Traditionsmannschaft". Abgesehen davon gab und gibt es bis heute beim FCK keine Abteilungsordnung für diese Abteilung Fußball und man verstößt deshalb seit Jahren gegen die eigene Satzung.
Wenn nun also ein Antrag auf Gründung einer Abteilung Fans und fördernde Mitglieder gestellt wird, so ist dies eine Korrektur des heutigen, nicht satzungskonformen Zustands. Diese Abteilung soll die Heimat all derjenigen werden, die, wie ich, Mitglied dieses Vereins sein wollen, aber aus verschiedenen Gründen nicht (mehr) am aktiven Sport teilnehmen können/wollen. Hier sieht unsere aktuelle Satzung einfach keinen Raum vor, da jedes Mitglied die Einrichtungen des Vereins nutzen darf. Geh auf den Fröhnerhof und spiele Fußball. Geh in den Kraftraum und mach Training. Da wird Dir ziemlich sicher sehr frühzeitig gezeigt, wie weit die Satzung des FCK an dieser Stelle noch greift.
Mit Teilen des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie der Geschäftsleitung des FCK wurde vor der JHV 2011 (!) darüber gesprochen, dass dieser Zustand nicht mehr tragbar ist und das es einer neuen Satzung und einer neuen Abteilungsstruktur bedarf.
Somit ist die Beantragung einer Abteilung Fans und fördernde Mitglieder nichts anderes als den heute schon gelebten Zustand zunächst einmal zu legitimieren. Welche Auswirkungen das haben kann und haben wird steht aktuell in den Sternen, da die Gründung der Abteilung noch lange nicht ansteht. Hier wird, wie bereits auch bei anderen Themen, eher die Zeitkarte gespielt, als das etwas nach vorne geht. Die Satzungsänderung bei der letzten JHV bei der die Abteilung Fans und fördernde Mitglieder als Hebel des Vorstands und des Aufsichtsrats eingesetzt wurde, wird aber auch zur Gründung der Abteilung Museum benötigt. Diese Abteilung ist, genauso wie die Abteilung Fans und fördernde Mitglieder, eine Abteilung die nicht Sport betreibt (wie im übrigen die Abteilung Ordnungsdienst auch, aber die existiert seit Jahren und keiner hat's gemerkt oder keinen hat's interessiert).
Letztlich ist aber der Satzungsentwurf der nun übergeben wurde nicht als Grundlage für die Abteilung Fans und fördernde Mitglieder gedacht oder auch nur im Ansatz dazu geplant gewesen. Dieser Entwurf, bzw. ein Vorläufer davon, wurde einigen Aufsichtsratsmitgliedern schon vor mehr als einem Jahr übergeben mit der Bitte, sich damit einmal auseinander zu setzen. Die Rückmeldung war, wer hätte es gedacht, eher dürftig.
Damit aber eine Satzung demokratisch und vernünftig erarbeitet und umgesetzt werden kann, hatte ich bei der AoMV im Mai einen Antrag auf Einrichtung eines ständigen Satzungsausschuss gestellt. Dieser wurde, wie viele andere vom Vorsitzenden des Ehrenrats Dr. Koll, als satzungswidrig abgelehnt. Die anschließende Diskussion im Hintergrund mit dem Aufsichtsrat über diesen Punkt entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Da es bei dem E-Mail damals keinen Disclaimer gab, erlaube ich mir mal frech, die Kommunikation zwischen Dr. Rombach und mir (zumindest zu diesem Thema) hier einzustellen:
E-Mail von JochenG an Dr. Rombach u.a. hat geschrieben:
[...]
4. Ablehnung Antrag Nummer 8 - Bildung eines ständigen Satzungsausschusses
Dieser Antrag wurde als "nicht satzungsgemäß" abgelehnt, da der Satzungsausschuss nicht in der Satzung als "Ausschuss" aufgeführt sei. Bei aller wohlwollender Betrachtung des gestrigen Abends, hier sind wohl Henne und Ei verwechselt worden. Natürlich ist ein Satzungsausschuss nicht in der Satzung aufgeführt - andere Ausschüsse ja auch nicht. Ganz im Gegenteil ist genau das der Zweck eines Satzungssausschuss, dass genau die laufende Modernisierung und Änderung der Satzung eingeleitet und dann letztlich durch die Mitgliederversammlung bestätigt wird. Ganz im Gegenteil wird im Artikel 14 Abs. 4 "Der Vorstand kann für besondere Aufgabenbereiche (Bauwesen, Disziplinarwesen, Öffentlichkeitsarbeit, u.s.w.) Ausschüsse bilden und deren Vorsitzende ernennen."
Genau diese Aufgabe habe ich mit dem Antrag Nummer 8 gefordert. Der Vorstand soll seinen satzungsgemäßen Pflichten nachkommen. Bitte erläutern Sie mir, weshalb dieser Antrag nicht satzungskonform ist.
[...]
E-Mail Dr. Rombach vom 18. Mai 2012 hat geschrieben:
[...]
4. Satzungsausschuss
Wie die Überschrift von Art. 14 Abs. 4 der Satzung schon zeigt, bezieht sich diese Bestimmung auf Ausschüsse des Vorstands. Der Vorstand ist aber für Satzungsänderungen nicht zuständig. Er kann also dazu auch keinen Satzungsausschuss bilden.
Nach Art. 9 Abs. 6 der Satzung können im Übrigen Anträge, die auf Satzungsänderung gerichtet sind, nur für die Jahreshauptversammlung (ordentliche Mitgliederversammlung nach Art. 10) gestellt werden. Hintergrund dieser Satzungsregelung ist v.a. die BGH-Entscheidung vom 17.11.1986 (BGHZ 99, 119), wonach über Satzungsänderungen nicht beschlossen werden darf, wenn der Beschlussgegenstand nicht allen Mitgliedern vorab angekündigt worden ist. Das würde selbst dann gelten, wenn die anwesenden Mitglieder den Antrag einstimmig befürworten würden, weil die nicht erschienenen Mitglieder vor überraschenden Beschlüssen geschützt werden müssen, bei deren Ankündigung sie möglicherweise an der Versammlung teilgenommen hätten. Die Satzung verlangt daher einen entsprechenden Antrag bis zum 30.08. eines Jahres, damit der Antrag in der Einladung zur Jahreshauptversammlung, die frühestens am 15.10. stattfinden darf, angekündigt werden kann.
Der von Ihnen gestellt Antrag zielt zwar nicht auf eine unmittelbare Änderung inhaltlicher Regelungen der Satzung gerichtet, sondern die Bildung eines Satzungsausschusses. Auch dieser Antrag ist aber von derart weittragender Bedeutung, dass hierüber nicht ohne Ankündigung gegenüber allen Mitgliedern abgestimmt werden kann, zumal dieses besondere Gremium in der Satzung nicht vorgesehen ist.
[...]
An dieser Stelle möge man als Mitglied nun noch einmal in seinen Unterlagen nachsehen und die Frage beantworten, wer denn nun den Satzungsausschuss beantragt hat???
Egal, Schnee von vorgestern. Zurück zum Thema. Die Abteilung Fans und fördernde Mitglieder ist schlichtweg das, was bei zahlreichen anderen Vereinen heute bereits besteht, das Sammelbecken für Mitglieder die nicht aktiv Sport betreiben. Wie diese Abteilung heisst ist eher nebensächlich. Für meinen Teil sehe ich in dem Namen "Fans und fördernde Mitglieder" genau das Richtige.
Warum hier auch immer auf den Supporters Club des HSV verwiesen wird kann ich auch nicht nachvollziehen. Zahlreichen Vereine haben diese Abteilung und fahren gut damit, da hier die Fäden für alle Mitglieder eben zusammenlaufen und sie eben nicht das fünfte Rad am Wagen sind. Hier werden die Belange ernst genommen und das ist wesentlich und wichtig.
Zu guter Letzt noch kurz zum Thema Trikotfarbe und Stadionname.
Der Stadionname ist heute schon in der Satzung. Wenn das geändert werden soll, bedarf es eines Antrags zur Satzungsänderung (bis 30. August einzureichen

) und einer 2/3 Mehrheit bei der JHV. In Zukunft ist dieser Vorgang dann eben auch für die Trikotfarbe notwendig. Und wem Schwarz nicht gefällt, der mache einfach dem zukünftigen Satzungsausschuss einen Farbvorschlag. Wo ist denn um Alles in der Welt das Problem? Antrag + Mehrheit = Änderung.
Interessant finde ich, dass hier eher die Banalitäten (sorry, ist provokant/krokant

) wie Trikotfarbe als die wesentlichen Dinge diskutiert werden.
Ach so, bevor ich es vergesse. Eine Satzung definiert den Umgang innerhalb des Vereins. Darüber steht das Vereinsrecht (eher dürftig) und darüber das Bürgerliche Gesetzbuch und das Aktiengesetz. Also wenn sich mancher hier über das Volumen wundert, es ginge noch dicker. Aber wir wollten eine Satzung definieren, die man auch noch versteht und die dennoch "wasserdicht" ist.
Viel Spaß beim Lesen und anschließend kräftig für den Satzungsausschuss bewerben oder Input liefern.