Die Rheinpfalz hat geschrieben:1. FCK In der Profiszene ein alter Hase
FUSSBALL: Morgen um 20.15 Uhr beginnt mit dem ersten Zweitliga-Heimspiel des 1. FC Kaiserslautern gegen Union Berlin auch für Thomas Kristl der Ernst des Trainerlebens von Neuem. Der 49-Jährige ist Assistent von Chefcoach Foda.
KAISERSLAUTERN. Thomas Kristl musste nicht lange überlegen. Für den 49 Jahre alten Regensburger war schnell klar, dass er das Angebot, Assistenztrainer Franco Fodas beim 1. FC Kaiserslautern zu werden, annehmen würde. Als Foda (46) am 23. Mai nach der Entlassung Krassimir Balakovs als Chefcoach der Roten Teufel präsentiert wurde, war Kristl bereits mit in Kaiserslautern.
"Zwischen Franco und mir hat immer Kontakt bestanden", sagt Kristl, der zuvor bei Sturm Graz erst knapp drei Jahre Fodas Assistent und dann für die letzten Wochen der abgelaufenen Saison auch sein Nachfolger war. Foda war Mitte April entlassen worden; Kristl übernahm als Interimstrainer für die letzten sieben Spiele.
"Ein bisschen verwunderlich war es schon, dass Sturm Graz so entschieden hat, weil ich mit Franco ja sehr eng zusammengearbeitet habe. Oft werden mit den Cheftrainern ja auch die Assistenten entlassen", sagt Kristl, "aber ich habe für den Rest der Saison Francos Arbeit fortgeführt."
Am 14. April saß Kristl beim SK Sturm, mit dem er und Foda elf Monate zuvor österreichischer Meister und 2010 Pokalsieger geworden waren, erstmals als Chef auf der Bank. Und just am Tag der Balakov-Entlassung beim FCK, am 17. Mai, hatte Kristl beim 3:1 gegen Austria Wien seine letzte Partie als Grazer Interimscoach. Fünf Tage später stand der Wechsel zum Bundesliga-Absteiger Kaiserslautern fest. Kristl hofft auf eine ähnlich erfolgreiche Zusammenarbeit mit seinem Chefcoach wie in Graz. (...)
Der Verein führt als eingetragener Verein den Namen 1. Fußball-Club Kaiserslautern e.V. (1. FCK) und hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Seine Farben sind rot und weiß. (...) Das Stadion trägt den Namen Fritz-Walter-Stadion. (Vereinssatzung des 1. FC Kaiserslautern e.V. - Artikel 1, Absatz 1)