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Becherwerfer von St. Pauli erhält Bewährungsstrafe (Spiegel Online)

Fußballthemen, welche den FCK nicht oder nicht direkt betreffen.
JochenG

Beitrag von JochenG »

Der Angeklagte im Prozess um den Becherwurf-Skandal von St. Pauli ist schuldig gesprochen worden: Das Hamburger Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann einen vollen Bierbecher nach einem Schiedsrichter-Assistenten geworfen hatte. Der Verurteilte will den Schuldspruch anfechten.

Hamburg - Im Prozess um den Becherwurf-Skandal beim FC St. Pauli hat das Amtsgericht Hamburg-Mitte den Angeklagten Stephan H. der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Er erhält eine Verwarnung und eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen à 80 Euro, also insgesamt 12.000 Euro, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.

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"Es war der Fehler seines Lebens", sagte der Richter Grote und begründete das niedrige Strafmaß auch damit, das jetzt ein "zivilrechtlicher Rattenschwanz" folge. Der FC St. Pauli hatte angekündigt, Schadensersatz in Höhe von 400.000 Euro vom Täter einzufordern.
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Quelle und vollständiger Text: http://www.spiegel.de/sport/fussball/0, ... 23,00.html
FCK58
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Beitrag von FCK58 »

Ich hab´s vor einer halben Stunde auf ZDF -Text gelesen. Die Bewährungsstrafe war schon klar und ist auch ok. Da interessiert es auch niemanden ob er jetzt zu 12 oder 12000 Euronen verdonnert wurde.
Was mich geschockt hat, daß war die vorsätzliche, gefährliche Körperverletzung. Kein Affekt, nichts? Da ist man dem Nuttenclub aber großzügig entgegenkgekommen. Das macht es nämlich viel einfacher, die 400 000 Euro Schadensersatz einzuklagen.
Mich hätte mal interessiert, was unserem "Böllerdeppen" passiert wäre, wenn man ihn vor den Kadi gestell hätte. Ein Jahr Santa Fu wäre da wohl das Mindeste gewesen. :wink:
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
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Beitrag von Hans-Peter Brehme »

FCK58 hat geschrieben:... Da interessiert es auch niemanden ob er jetzt zu 12 oder 12000 Euronen verdonnert wurde...
Öööhm, auf eine gewisse Weise doch: Denn Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen werden nicht ins Führungszeugnis aufgenommen, darüber hinaus schon (wobei es unerheblich ist, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht)...
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FCK58
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Beitrag von FCK58 »

Na und? Das ist Pippifax. Das interessiert im Normalfall kein Schwein. Außerdem gibt´s da ja auch noch ´ne Revision:wink:
Zuletzt geändert von FCK58 am 30.11.2011, 19:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von Hans-Peter Brehme »

Umgangssprachlich giltst du dann als "nicht vorbestraft". :wink:
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Beitrag von FCK58 »

Ich weiß. Das könnte sehr fatal für ihn werden, wenn er z.B in den öffentlichen Dienst wechseln will. :wink:
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