Hallo Mixworld!
Werden Fußballfans in Deutschland von Polizei und Justiz als Menschen zweiter Klasse angesehen? Zur Beantwortung dieser Frage empfehle ich folgenden Artikel, der aus drei Teilen besteht und nicht aus der Bildzeitung stammt:
http://www.spiegel.de/sport/fussball/0, ... 15,00.html
http://www.spiegel.de/sport/fussball/0, ... 85,00.html
http://www.spiegel.de/sport/fussball/0, ... 57,00.html
Die dortigen Schilderungen sollte man sich wirklich mal durchlesen. Sicherlich werden viele das Problem verharmlosen, aber wer sich in der Szene näher umhört, wird haufenweise ähnliche Fälle zu hören bekommen.
Auch dein Fall gehört zu der alltäglichen Polizeiwillkür gegenüber Fußballfans. Ich gehe auch davon aus, dass es tatsächlich so gewesen ist, wie du es sagst, wundern würde es mich jedenfalls nicht. Zur Anwendung kommt wahrscheinlich das Hessische Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG). Da kann mann nachgucken, wie lange die Polizei die Leute zur Personalienfeststellung festhalten kann. Laut HSOG sind das 12 Stunden. Ich gehe stark davon aus, dass dies verfassungswidrig ist. Anderswo liegt die Grenze bei einer Stunde. Andere Einzelvorschriften dieses Gesetzes scheinen einfach nicht beachtet worden zu sein.
Aber eigentlich relevant ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 4 HSOG).
Abs. 1: Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen haben die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die die einzelne Person und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigen.
Wie soll die Polizeiaktion mit diesem Grundsatz vereinbar sein? Eine Beeinträchtigung der Allgemeinheit lag nicht vor. Die Fans hätten nach kurzer Feststellung der Personalien zum Stadion fahren können, dort hätte man ihnen auch sagen können, dass ein Stadionverbot existiert, was ja anscheinend sowieso nicht der Fall gewesen war. Für das Hin- und Hertransportieren und Festhalten der Fans gab es eindeutig mildere Mittel.
Abs. 2: Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.
Die Freiheitsentziehung durch die Polizei stand m. E. nicht in einem angemessenen Verhältnis zum erstrebten Erfolg. Die Fans waren offenbar friedlich, eine konkrete Bedrohungslage bei diesem Oberligaspiel ist nicht erkennbar.
Abs. 3: Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, dass er nicht erreicht werden kann.
Spätestens nach Identitätsfeststellung und Durchsuchung (die ich selbst auch für rechtswidrig halte) hätten die Fans freigelassen werden können.
Auch wenn es mühsam ist, würde ich den Betroffenen raten, anwaltliche Hilfe einzuholen. Die Aktionen der Polizei waren Verwaltungsakte, deren Rechtswidrigkeit man auch später feststellen kann. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine Amtshaftung geltend zu machen, zum Beispiel für unnötig gewordene Fahr- und EIntrittskarten.
Strafrechtlich sollten ruhig Anzeigen wegen Nötigung, Freiheitsberaubung o.ä. in Betracht gezogen werden, auch Dienstaufsichtsbeschwerden usw.
Ich finde es gut, dass du dich hier über die Rechtslage informieren willst. Es wäre schön, wenn die Fans tatsächlich rechtliche Schritte einleiten würden, damit die Willkür vielleicht mal ein wenig eingeschränkt wird. Vor Willkürentscheidungen der Justiz ist man natürlich auch nicht sicher, siehe hier:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=71644 sowie andere Entscheidungen, in denen rechtswidrige Meldeauflagen gegen unbescholtene Fußballfans bestätigt wurden.
Gruß
Nordland