Der 1. FC Kaiserslautern will von der Stadt einen Erlass der Gewerbesteuer für die Jahre 2001 und 2003. Dabei geht es um eine Summe von 800.000 Euro. Die Anfrage des FCK wurde im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung am vergangenen Montag beraten und ist jetzt bekannt geworden. Nach Angaben des Vereins sei es ein völlig normaler Vorgang, dass ein Unternehmen die Stadt um einen solchen Erlass der Gewerbesteuer bittet. Offenbar wird die Stadt die Anfrage aber ablehnen. (...)
In der Rheinpfalz von heute steht darüber auch ein kleiner Bericht.
Das wirft bei mir jetzt aber doch einige Fragen auf?
Irgendwie schlecht vorstellbar das die Gewerbesteuer 2001 und 2003 noch nicht bezahlt ist bzw. das der FCK darüber (lt. Rheinpfalz) bis heute nicht einmal einen Steuerbescheid erhalten hat. Wenn er tatsächlich keinen erhalten hat hat das Finanzamt den Zeitpunkt nicht schon lange verpasst um da noch Forderungen stellen zu können? Wäre auch mal interessant zu wissen was da an Zinsen aufgelaufen ist und wie sich diese berechnen.
Ja hier stand mal eine Signatur.
Diese wurde nach über 3,5 Jahren von den Moderatoren gelöscht (aufgrund einer Beschwerde) weil sie nicht den Forumsregeln entsprechen soll. Das zu sage ich jetzt besser nichts.
Die Forderung ist nicht nachvollziehbar.Man kann diesen Verzicht von der Stadt nicht verlangen.Zum einen ist sie uns in der letzten Zeit (und das zu recht) schon entgegengekommen und zu anderen kann man nicht einige Millionen in neue Spieler investieren und dann auf eine finanziell schwierige Situation aufmerksam machen (auch wenn es diese gibt).
Vereinsbrille wieder an:
Kommt ihr Herren und Damen vom Stadtrat,die 800.000 sind noch drin...
Ingelum hat geschrieben:Also ich ziehe mal kurz die Vereinsbrille aus:
Die Forderung ist nicht nachvollziehbar.Man kann diesen Verzicht von der Stadt nicht verlangen.Zum einen ist sie uns in der letzten Zeit (und das zu recht) schon entgegengekommen und zu anderen kann man nicht einige Millionen in neue Spieler investieren und dann auf eine finanziell schwierige Situation aufmerksam machen (auch wenn es diese gibt).
Vereinsbrille wieder an:
Kommt ihr Herren und Damen vom Stadtrat,die 800.000 sind noch drin...
Sehe ich auch so. Hoffentlich verspielt man durch solche Forderungen nicht gewisse Sympathien. Halte die Aktion, wenn sie richtig wiedergegeben wurde, für fahrlässig. Man muss die Kohle doch selbst zusammen bekommen....
Wobei man ausserdem noch zwischen Festsetzungverjährung und Zahlungsverjährung unterscheiden muss.
Ich denke aber doch, dass die Forderung nicht verjährt ist. Wenn sie es wäre, dürfte die Stadt sie nämlich garnicht mehr fordern.
Realistisch betrachtet kommt aber hier als passende Billigkeitsmaßnahme allenfalls eine Stundung in Frage. So laüft das eigentlich auch in der Regel. Erlass beantragen, und vielleicht ne Stundung bekommen.
Unsre Herrn, wer sie auch seien, sehen unsre Zwietracht gern. Denn solang sie uns entzweien, bleiben sie doch unsre Herrn!
800 000 Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird errechnet nach dem zu versteuernden Einkommen. Es kann durchaus sein, daß diese Beträge noch Altlasten aus den Steuernachzahlungen darstellen.
Sollte dies der Fall sein, war es sicherlich der Grund der Nachfrage beim Stadtkämmerer.
Was die Verjährungsfrist betrifft: Meine " Tabellen und Informationen für den steuerlichen Berater" enthalten wirklich alles was Otto Normalverbraucher braucht. Ausser den Verjährungsfristen. Typisch Finanzamt
Die 5 Jahre können aber hinkommen. Die Verjährung wurde zwischenzeitlich sicher mehrmals gehemmt.
Man muss das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
Hermann Hesse
@FCK58
Das macht sehr viel Sinn. Die 800.000 sind bestimmt die nachträglich festzusetzende Gewerbesteuer aufgrund des erhöhten Gewinns nach der Betriebsprüfung. Das wäre auch der Grund, warum noch kein Steuerbescheid vorliegt. Die geänderten Feststellungen müssen ja erst einmal getroffen werden.
Und Verjährung tritt nicht ein, da die Steuerbescheide eine Vorläufigkeitsvermerk haben.
Also das dürfte jetzt eine enge Kiste werden, zumal es ein nachträglicher warmer Regen für die Stadt wäre.
JochenG hat geschrieben:@FCK58
Das macht sehr viel Sinn. Die 800.000 sind bestimmt die nachträglich festzusetzende Gewerbesteuer aufgrund des erhöhten Gewinns nach der Betriebsprüfung. Das wäre auch der Grund, warum noch kein Steuerbescheid vorliegt. Die geänderten Feststellungen müssen ja erst einmal getroffen werden.
Und Verjährung tritt nicht ein, da die Steuerbescheide eine Vorläufigkeitsvermerk haben.
Also das dürfte jetzt eine enge Kiste werden, zumal es ein nachträglicher warmer Regen für die Stadt wäre.
Ganau so siehts aus! Bei der abschließenden Prüfung des Stuerfalls wurde ein z.v.E. von xy festgestellt. Das wird in Form des maßgeblichen Gewerbeertrags im Grundlagenbescheid der Stadt KL mitgeteilt, diese wiederun errechnet daraus Ihren Anteil am Kuchen, mämlich die Gewerbesteuer. Die Bescheide sind wahrscheinlich wie üblich "unter dem Vorbehalt der Nachprüfung" (§164 AO) ergangen, womit die Finanzbehörde eigentlich immer noch einen "Fuss in der Tür" hat. Dieser Vorbehalt entfällt erst mit Ende der Festsetzungsverjährung, also i.d.R. nach 3 Jahren. Allerdings gilt das eben NICHT für hinterzogene oder "leichtfertig Verkürzte" Steuern. Hier verlängert sich die Frist auf 10 bzw. 5 Jahre.
Also wird es wohl darauf hinauslaufen, eine Stundung zu erreichen. Dass man dazu erst einmal einen Erlass beantragt, ist absolut üblich.
Unsre Herrn, wer sie auch seien, sehen unsre Zwietracht gern. Denn solang sie uns entzweien, bleiben sie doch unsre Herrn!
Da hat der SWR natürlich Lunte gerochen um in deren "Heimat" aka Rheinhessen nicht ganz blöd dazustehen. Natürlich muss man immer auf den FCK drauf hauen, solange es einen Nachbarn namens Mainz 05 gibt.
Lasse schwaade!
Weil Depressionen echt scheiße sind, schau Dir das Video an. (Quelle: br.de) Kümmert Euch um Eure Freunde!
Die Anfrage des FCK wurde im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung am vergangenen Montag beraten und ist jetzt bekannt geworden.
Das ist doch der fast erstaunlichere Vorgang...
da war doch schon mal sowas... und das ist die mögliche Konsequenz:
Auszug aus der Geschäftsordnung des Stadtrates Kaiserslautern:
§ 7
Schweigepflicht, Treuepflicht und Teilnahmepflicht
(1) Teilnehmende an Sitzungen des Stadtrates sind verpflichtet, über Angelegenheiten,
die ihnen in nichtöffentlicher Sitzung oder sonst amtlich bekannt geworden
sind, Verschwiegenheit zu wahren, wenn die Geheimhaltung besonders vorgeschrieben,
ihrer Natur nach erforderlich oder vom Stadtrat aus Gründen des
Gemeinwohls
oder zum Schutze berechtigter Interessen einzelner beschlossen ist. Dies ist
insbesondere der Fall bei den in § 5 Abs. 2 Ziff. 1 - 12 genannten Angelegenheiten
(5) Verletzt ein Ratsmitglied die Schweigepflicht oder die Treuepflicht, so kann ihm
der Stadtrat ein Ordnungsgeld bis zu 500,-- Euro auferlegen (§ 20 Abs. 2 und §
21 Abs. 3 i.V.m. § 19 Abs. 3 GemO).