Nur mal ein bisschen Arbeitsrechtskunde.Rheinteufel2222 hat geschrieben:Juristisch ist ein "Angebot" rechtsverbindlich. D.h. wenn du mehreren Leuten gleichzeitig Angebote machst und alle sagen ja, dann hast du auf einmal mehrere Trainer und mußt alle nehmen. Deshalb kann man zwar mit vielen Kandidaten sprechen, aber immer nur einem ein Angebot machen.
Ein Angebot ist nur mit Abstrichen rechtsverbindlich. Regelmäßig gilt es nur solange als verbindlich, wie das erwartet werden darf. Wie lange das ist, ergibt sich aus den Umständen.
Ein Angebot kann aber auch frei bleibend sein, will sagen, dass es eben gerade nicht verbindlich ist. Es ist dann nur eine unverbindliche Absichtserklärung.
Im Fußballgeschäft handelt es sich immer solange um freibleibende Angebote, bis von beiden Seiten der schriftliche Vertrag unterzeichnet ist. Dies ergibt sich bereits daraus, dass hier nur befristete Verträge in Frage kommen (sollen) und zur Wirksamkeit der Befristung es der Schriftform bedarf. Man kann das aber hinterher nicht dadurch heilen, dass man erst mündlich eine (verbindliche) Vereinbarung über ein befristetes Beschäftigungsverhältnis trifft und diese dann in Schriftform gießt. Zu solchen Fällen meint das Bundesarbeitsgericht in seiner unendlichen Weisheit, dass die Heilung des Schriftformmangels zur Befristung nicht durch nachträgliche Unterzeichnung mehr möglich ist. Das Risiko für jeden Arbeitgeber wie auch den FCK wäre daher viel zu hoch, eine mündliche Verabredung zu treffen. Denn einen Fußballspieler mit Vertrag bis zur Rente verpflichtet zu haben, wäre haftungsrechtlich ganz sicher eine Granate.
Für den Fall, dass ein schriftliches Angebot vorliegen sollte, wäre aber insoweit die Schriftform nur gewahrt, als dass dieses Angebot auch nur in Schriftform angenommen wird. Ein Vertrag kommt also insoweit nur in Betracht, wie dem FCK die schriftliche Vertragsannahme vorliegen sollte. Und das geht nur im Original, also nicht per Fax.
Der FCK könnte daher gleichwohl diverse Angebote abgeben und hätte im Falle einer sich abzeichnenden Einigung regelmäßig noch genügend Zeit, auch verbindliche Angebote zu widerrufen. Ob der FCK hier so vorgegangen sein soll, wäre aber wohl spekulativ.

