GerryTarzan1979 hat geschrieben:Haben sie viel zu verlieren? Eher nicht.
Welches Interesse soll Quattrex denn bitte haben den FCK "fertig zu machen"? Die wollen auch weiterhin Geschäfte mit Fußballklubs machen und andere werden sich genau anschauen wie Quattrex sich gerade verhält. Die wollen sicherlich nicht in zukü+nftigen Gesprächen als Referenz angeben, dass sie dem FCK im Fall der Insolvenz das Leben möglichst schwer gemacht haben. Darüber hinaus würde ihnen die Regelinsolvenz mit Einbeziehung des e.V. ja vermutlich auch monetär nicht mehr einbringen. Und hier könnte immer noch das Obstruktionsverbot greifen. Also klar sind die Verhandlungen mit Quattrex der Knackpunkt in dem Verfahren, aber ich seh da nun auch nicht, dass die uns absichtlich ans Bein pissen sollten. Da hab ich bei BEcca größere Bauchschmerzen, aber da ist der BEtrag ja zum Glück viel kleiner...
Newtrial hat geschrieben:Durch wen sollen im Gläubigerausschuss eigentlich Becca und die Stadt repräsentiert werden? Das sind ja nun Player, die später in den Gruppen durchaus auch mal querschießen könnten.
Mit der Stadiongesellschaft hat man sich ja immer auf Mietminderungen geeinigt. Ich glaub nicht, dass die groß im Prozess gerade was zu sagen haben...
Bei Becca gabs ja Zugriffe auf Transfererlöse angeblich, da frag ich mich eh wie groß die Verbindlichkeit da jetzt wirklich noch ist. So wie ich das verstehe, gibt es verschiedene Möglichkeiten in welche Gruppe er einsortiert wird. Von der Höhe der Verbindlichkeiten könnte er gut zu Lagardere passen, aber die haben als Vermarkter halt auch ein andereres wirtschaftliches Interesse..
Thomas hat geschrieben:
So ganz geklärt scheint das Thema ja immer noch nicht zu sein, wenn man sich die weiteren Argumentationen hier durchliest.
Also ich versuche es als absoluter Laie für mich nochmal zusammenzufassen:
- Über den Insolvenzplan wird im Rahmen eines gesonderten Abstimmungstermins abgestimmt
- Hierfür werden im Insolvenzplan Gruppen gemäß ihrer zugrunde liegenden Interessen festgelegt
- Eine Gruppe stimmt dem Insolvenzplan zu, wenn sowohl in Bezug auf die Stimmen als auch auf die Summe der Ansprüche eine Mehrheit erzielt wurde
- Grundsätzlich müssen alle Gruppen dem Insolvenzplan zustimmen. Sofern jedoch die Mehrheit der Gruppen dem Plan zugestimmt hat und die Gruppe durch den Insolvenzplan nicht schlechter gestellt wird, kann eine Zustimmung trotz gescheiterter Abstimmung angenommen werden (Obstruktionsverbot)
- Der Gläubigerauschuss gibt im Rahmen dieses Verfahrens lediglich eine Stellungnahme ab.
- Aufgabe des Gläubigerauschuss ist vielmehr die Insolvenz in Eigenverantwortung zu begleiten
- Die Zusammensetzung des Gläubigerauschusses entspricht weitgehend den später zu bildenden Gruppen beim Abstimmungstermin. Es kann hier jedoch durchaus noch zu Änderungen kommen. Sofern der Gläubigerauschuss hinter dem Insolvenzplan steht, stehen die Chancen aber nicht schlecht, dass er später auch angenommen wird.