Wie wir wissen, sollten alle Alarmglocken angehen, wenn jemand eine Entscheidung für die juristisch einzig vertretbare hält.Rumpelfuß hat geschrieben:(...)
ich begrüße die entscheidung deshalb, weil sie juristisch die einzig vertretbare ist ....
Ok, ich kenne weder Inhalt der Anzeige noch Begründung der Einstellung. Ich weiß ferner bis heute nicht, in welcher Höhe zu viele Steuern bezahlt wurden.
Aber: In dem Zeitpunkt, als im Zuge des Strafverfahrens (möglicherweise) neue Tatsachen insbesondere hinsichtlich Djorkaeff bekannt wurden, kann man ja durchaus von einer Pflicht des Vorstands ausgehen, eine Wiedereinsetzung zu versuchen, um gegen den Bescheid auf die tatsächliche Verständigung Einspruch einzulegen oder (soweit man das u.U. wg. widersprüchlichen Verhaltens für treuwidrig hält) die Verständigung selbst angreifen (Störung der Geschäftsgrundlage - halte ich zumindest für einen theoretisch gangbaren Weg).
Offensichtlich ist aber nichts passiert. Bauckhage hingegen hat durchaus erkannt, daß hier Handlungsbedarf besteht und eine entsprechende Prüfung in Auftrag gegeben. Soweit man bislang hörte, entbehrt das ganze nicht jeder Grundlage.
Also ich bin da eher zurückhaltend bei der Festlegung, wie viele juristisch vertretbare Lösungen es hier geben kann.
