Ich unterstütze das nicht, dass ist an der falschen Stelle.
Die Anträge hierzu sind auf der JHV zu stellen.
Der FCK hat Organe, die sich um dies zu kümmern haben.
Jetzt kann der Ehrenrat zeigen, ob er neutral ist, oder sich hat vereinnahmen lassen.
Wenn dieser Fall nicht zu einem Vereinsordnungsverfahren führt, dann versteh ich die Welt nicht mehr.
Vereinsschädigender kann man sich nicht mehr verhalten.
Grundlage ist die Vereinssatzung:
§ 4
4) Jedes Mitglied ist verpflichtet,
a) das Ansehen des Vereins zu wahren sowie die Satzung einzuhalten;
§6
(3) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es in erheblichem Maße gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss ist schriftlich zu begründen. Gegen den Bescheid ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch beim Ehrenrat oder dem Vorstand zulässig. Über den Einspruch entscheidet der Ehrenrat. Während des Ausschlussverfahrens ruhen sämtliche Mitgliedsrechte.
Ich ringe gerade mit mir, ob ich einen Antrag stellen soll, das Mitglied Fritz Grünewald aufgrund dieser Aussagen vom Verein auszuschließen.
Ob seine Aussagen strafrechtlich relevant sind hinsichtlich seiner Tätigkeit als 2.Vorstand, dass müssen andere entscheiden.
Gegebenenfalls eben nach der JHV.
Aber so leid es mir tut, nach dieser Aktion verdient Fritz Grünewald kein "Schwamm drüber".
Meinen Antrag auf Auskunft bezüglich der 2 Mio. auf dem Konto der Deutschen Bank hab ich eingereicht.
Ich war willig, hier "Schwamm drüber" mitzutragen, Gott weiß, ich hab es versucht.
Aber er verdient es nicht. Nicht nach dieser Aktion.
Nicht nach dem vereinsschädigenden Verhalten.