22.000 Euro Geldstrafe und Bewährungsverlängerung für den FCK
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.
Darüber hinaus verlängerte das Sportgericht die Bewährungszeit des bereits am 8. Februar 2016 gegen den 1. FC Kaiserslautern auf Bewährung verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2017. Die ursprüngliche Bewährungszeit wäre bis Ende des Jahres 2016 gelaufen.
In der 71. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 10. April 2016 musste die Begegnung für etwa eine halbe Minute unterbrochen werden, weil ein Kaiserslauterer Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen war. Ferner war in der ersten Halbzeit Bier aus dem Zuschauerbereich in Richtung mehrerer Spiele geschüttet worden.
Darüber hinaus waren während des Zweitligaspiels gegen RB Leipzig am 25. April 2016 im Kaiserslauterer Zuschauerbereich zahlreiche Banner und Plakate mit beleidigenden und verunglimpfenden Inhalten gezeigt worden.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann der Verein binnen 24 Stunden Einspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.
Quelle: DFB
Update, 07.07.2016:
DFB-Strafe: FCK legt Einspruch ein
Zweitligist 1. FC Kaiserslautern hat nun doch Einspruch gegen die vom DFB-Sportgericht verhängte Strafe wegen Fan-Verfehlungen eingelegt. Das teilte FCK-Vorstandsvorsitzender Thomas Gries am Donnerstagabend mit. Er hatte zunächst gesagt, der FCK werde das Urteil akzeptieren. Nach einer weiteren Beratung entschloss sich Gries, Einspruch einzulegen. Er nennt das Urteil „unverhältnismäßig“. Das Sportgericht hatte den FCK zu einer Strafe von 22.000 Euro verurteilt und bei neuerlichen Verfehlungen ein Heimspiel unter Teilausschluss der Zuschauer angedroht. (…)
Quelle und kompletter Text: Rheinpfalz
Update, 26.07.2016:
DFB-Sportgericht verhandelt Einspruch des FCK
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Donnerstag, den 18. August 2016, ab 12 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sportstrafsache gegen den Zweitbundesligisten 1. FC Kaiserslautern. Geleitet wird die Verhandlung von Robert Deller.
Der 1. FC Kaiserslautern hatte fristgerecht Einspruch gegen das Einzelrichterurteil des DFB-Sportgerichts vom 5. Juli 2016 eingelegt. Dieses hatte den Klub nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bis zu 8000 Euro davon könnte der Verein demnach für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2016 nachzuweisen wäre.
Darüber hinaus verlängerte das Sportgericht im Einzelrichterurteil die Bewährungszeit des bereits am 8. Februar 2016 gegen den 1. FC Kaiserslautern auf Bewährung verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2017. Die ursprüngliche Bewährungszeit wäre bis Ende des Jahres 2016 gelaufen.
In der 71. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 10. April 2016 musste die Begegnung für etwa eine halbe Minute unterbrochen werden, weil ein Kaiserslauterer Zuschauer auf das Spielfeld gelaufen war. Ferner war in der ersten Halbzeit Bier aus dem Zuschauerbereich in Richtung mehrerer Spieler geschüttet worden.
Darüber hinaus waren während des Zweitligaspiels gegen RB Leipzig am 25. April 2016 im Kaiserslauterer Zuschauerbereich zahlreiche Banner und Plakate mit beleidigenden und verunglimpfenden Inhalten gezeigt worden.
Quelle: DFB
Update, 18.08.2016:
17.000 Euro Geldstrafe und Bewährungsverlängerung für den FCK
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Donnerstag, 18. August 2016, die Sportstrafsache gegen den 1. FC Kaiserslautern verhandelt. Nach einer mehrstündigen mündlichen Verhandlung konnte ein für den FCK durchaus positives Urteil erreicht werden und die ursprünglich auf 22.000 Euro festgelegte Strafe um 5.000 Euro reduziert werden.
Der 1. FC Kaiserslautern hatte fristgerecht Einspruch gegen das Einzelrichterurteil des DFB-Sportgerichts vom 5. Juli 2016 eingelegt. Dieses hatte den FCK wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.000 Euro belegt. Bei den drei Fällen handelte es sich um einen „Flitzer“ beim Heimspiel gegen den Karlsruher SC am 10. April 2016, auf Spieler geschüttetes Bier aus dem Zuschauerbereich in derselben Partie sowie Banner mit beleidigendem Inhalt beim Heimspiel gegen Rasenball Leipzig am 25. April 2016. Hinzu kam nun ein weiterer „Flitzer“ beim Heimspiel gegen Hannover 96 am 5. August 2016.
Im Urteil vom 18. August 2016 hat das Sportgericht letztlich eine Gesamtgeldstrafe von 17.000 Euro festgelegt. Dabei hat der Verein die Möglichkeit, bis 8.500 Euro davon in sicherheitspräventive Maßnahmen zu investieren. Die darüber hinaus verlängerte Bewährungszeit des bereits am 8. Februar 2016 gegen den FCK auf Bewährung verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2017 bleibt bestehen.
Der FCK wurde bei den Verhandlungen vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Thomas Gries, den Vorstand für Finanzen und Organisation Michael Klatt sowie Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Cherkeh.
"Der Vorstand des FCK war und ist sich seiner Verantwortung in Bezug auf Präventivmaßnahmen zur Verhinderung von Fehlverhalten seiner Fans sehr bewusst. Das ursprünglich gegen unseren Verein ergangene Urteil konnten wir jedoch aus verschiedenen Gründen nicht akzeptieren. Wir werden weiterhin großen Wert auf eine gute Fanbetreuung und eine intensive Kommunikation mit unseren Anhängern legen. Das vorbildliche Verhalten der FCK-Fans bei den vergangenen Spielen in Brentfort und Würzburg gibt uns Anlass zur Hoffnung, uns solche Sportgerichtsverfahren wie heute zu ersparen. Unseren Fans muss bewusst sein, dass Geldstrafen oder mögliche Zuschauerteilausschlüsse derzeit das letzte sind, was unseren Verein weiter bringt“, so der FCK-Vorstandsvorsitzende Thomas Gries.
„Der bereits eingeschlagene Weg im Bereich Fan- und Sicherheitsarbeit sollte fortgeführt werden, damit der Verein seiner Verantwortung auch weiterhin gerecht wird“, erklärte FCK-Finanzvorstand Michael Klatt.
„Das ist ein gutes Ergebnis für den FCK, zumal auch ein weiterer aktueller Fall davon erfasst ist. Das DFB-Sportgericht hat die Argumente des FCK bei seiner Urteilsfindung angemessen gewürdigt und die Geldstrafe spürbar gesenkt“, bilanzierte Prof. Dr. Rainer Cherkeh die Verhandlung.
Der 1. FC Kaiserslautern und der DFB-Kontrollausschuss haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Quelle: fck.de